
30.10.2026 ● JOBS.DE
Steuern beim Zweitjob: Steuerklasse 6 oder Minijob?
Ein zweiter Job neben dem Hauptjob läuft über Steuerklasse 6: Der Arbeitgeber zieht Lohnsteuer ab dem ersten Euro ab, und nach Jahresende musst du eine Steuererklärung abgeben. Die Ausnahme ist ein Minijob. Verdienst du im Nebenjob bis 603 Euro im Monat, ab dem 1. Januar 2027 bis 633 Euro, zahlst du darauf selbst keine Lohnsteuer, wenn der Arbeitgeber ihn pauschal versteuert und die Pauschsteuer nicht auf dich abwälzt. Das geht allerdings nur mit einem einzigen Minijob neben dem Hauptjob.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Für jeden zweiten und weiteren Job mit Lohnsteuerabzug gilt Steuerklasse 6 (§ 38b EStG). Grundfreibetrag und Pauschbeträge sind darin nicht eingerechnet, deshalb ist der Abzug hoch.
- Wer neben dem Hauptjob einen zweiten Job nach Steuerklasse 6 hat, muss eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG). Ein pauschal versteuerter Minijob bleibt darin außer Ansatz (§ 40 Abs. 3 EStG).
- Für einen Minijob neben dem Hauptjob zahlst du selbst keine Steuer, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert und die 2 % nicht abwälzt. Ab 2027 liegt die Grenze bei 633 Euro im Monat (Minijob-Zentrale).
- Neben einem Hauptjob ist nur ein Minijob möglich. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
- Auf 633 Euro im Monat fallen in Steuerklasse 6 bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rund 2.370 Euro Einkommensteuer im Jahr an, mit Pauschsteuer 0 Euro für dich (vereinfachte Rechnung, Tarif 2026).
Wie wird ein Zweitjob versteuert?
Ein Zweitjob mit normalem Lohnsteuerabzug wird nach Steuerklasse 6 versteuert. Steuerklasse 6 gilt laut § 38b Abs. 1 Nr. 6 EStG für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis, wenn du nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Lohn bekommst. Beim Minijob entscheidet der Arbeitgeber: pauschal mit 2 % oder ebenfalls nach Steuerklasse (§ 40a Abs. 2 EStG, Minijob-Zentrale).
Warum Steuerklasse 6 so teuer wirkt: Der Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro, § 32a EStG), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Sonderausgaben-Pauschbetrag werden nur einmal berücksichtigt, und zwar im ersten Job. Im Zweitjob wird deshalb ab dem ersten Euro Lohnsteuer fällig.
Der Abzug ist eine Vorauszahlung. Wer gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn bezieht, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Das Finanzamt rechnet die Löhne zusammen und besteuert sie nach deinem persönlichen Steuersatz. Wurde im Jahr zu viel Lohnsteuer abgezogen, bekommst du Geld zurück, war es zu wenig, zahlst du nach.
Welcher Job in Steuerklasse 6 kommt, entscheidest du. Du teilst jedem Arbeitgeber zu Beginn mit, ob es dein erstes oder ein weiteres Arbeitsverhältnis ist (§ 39e Abs. 4 EStG). Weil die Freibeträge nur einmal wirken, landet meist der niedriger bezahlte Job in Steuerklasse 6. An der Jahressteuer ändert die Wahl nichts, die Steuererklärung gleicht aus.
Freibetrag für den Zweitjob: Liegt dein Jahreslohn im ersten Job unter 13.614 Euro (Grundfreibetrag 12.348 plus Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 plus Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro), etwa in einer kleinen Teilzeitstelle, kannst du beim Finanzamt einen Freibetrag für den Zweitjob eintragen lassen. Im ersten Job wird derselbe Betrag dann hinzugerechnet. Die 13.614 Euro gelten, wenn du im ersten Job Steuerklasse I oder IV hast, bei II, III und V gelten andere Beträge (§ 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Welche Steuerklasse bei zwei Jobs? Die Fälle im Überblick
Bei zwei regulären Jobs läuft einer über deine Steuerklasse und der andere über Steuerklasse 6. Nur ein einziger Minijob neben dem Hauptjob bleibt außen vor.
| Deine Situation | Lohnsteuer | Sozialversicherung |
|---|---|---|
| Hauptjob plus ein Minijob (bis 603 Euro, ab 2027 633 Euro) | Hauptjob nach deiner Steuerklasse. Minijob nach Wahl des Arbeitgebers pauschal 2 % oder Steuerklasse 6, bei Pauschsteuer, die er nicht abwälzt, für dich 0 Euro | Minijob nur Rentenversicherung, dein Anteil 3,6 % (im Privathaushalt 13,6 %), Befreiung auf Antrag |
| Hauptjob plus zweiter Minijob | keine 2-%-Pauschsteuer: Steuerklasse 6 oder pauschal 20 % plus Soli und Kirchensteuer (§ 40a Abs. 2a EStG) | wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet, versicherungspflichtig außer Arbeitslosenversicherung |
| Hauptjob plus zweiter Job über der Minijob-Grenze | Steuerklasse 6 | voll versicherungspflichtig |
| Zwei Teilzeitjobs, keiner ist ein Minijob | ein Job nach deiner Steuerklasse (I bis V), der andere Steuerklasse 6 | beide versicherungspflichtig |
| Mehrere Minijobs ohne Hauptjob | pauschal möglich, solange alle zusammen unter der Grenze bleiben | bis zur Grenze nur Rentenversicherung, darüber werden alle Jobs versicherungspflichtig |
| Hauptjob, Minijob und zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung (höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) | kurzfristiger Job nach Steuerklasse 6, pauschal nur in engen Grenzen (§ 40a Abs. 1 EStG) | kurzfristige Beschäftigung wird nicht zusammengerechnet |
Quellen: §§ 38b, 40a EStG; Minijob-Zentrale ("Mehrere Jobs", "Hauptjob und Minijob kombinieren", "Rentenversicherungspflicht", "Abgaben & Steuern"), abgerufen 30.10.2026.
Den Minijob kannst du nicht beim selben Arbeitgeber wie deinen Hauptjob haben. Beide Tätigkeiten gelten dann als ein Arbeitsverhältnis und sind voll versicherungspflichtig, auch wenn sie in verschiedenen Abteilungen liegen (Minijob-Zentrale).
Rechenbeispiel: 633 Euro im Monat mit Pauschsteuer oder in Steuerklasse 6
Dieselben 633 Euro im Monat bringen dir mit Pauschsteuer deutlich mehr als in Steuerklasse 6. In Steuerklasse 6 landen sie zum Beispiel, wenn es dein zweiter Minijob neben dem Hauptjob ist oder der Arbeitgeber nicht pauschal versteuert. Die Tabelle zeigt, wie viel Einkommensteuer im Jahr auf 7.596 Euro Nebenverdienst (12 x 633 Euro) dann zusätzlich fällig wird.
| Zu versteuerndes Einkommen aus dem Hauptjob | mit Pauschsteuer (Arbeitgeber zahlt) | in Steuerklasse 6 | Anteil am Nebenverdienst |
|---|---|---|---|
| 25.000 Euro | 0 Euro | 2.110 Euro | 28 % |
| 35.000 Euro | 0 Euro | 2.373 Euro | 31 % |
| 45.000 Euro | 0 Euro | 2.636 Euro | 35 % |
So ist gerechnet: ledig, ohne Kirchensteuer, Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG, der Tarif für 2027 ist noch nicht beschlossen. Gezeigt ist die Jahressteuer nach der Steuererklärung, nicht der monatliche Abzug. Vereinfacht: Fallen im Zweitjob eigene Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an, senken sie als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen, die Steuer fällt dann etwas niedriger aus. Die Beiträge selbst gehen zusätzlich vom Lohn ab. Im gewerblichen Minijob zieht dir der Arbeitgeber nur den Rentenbeitrag ab: 3,6 % von 633 Euro sind 22,79 Euro im Monat, bei Befreiung nichts.
Lohnt sich ein Zweitjob mit Steuerklasse 6? Er lohnt sich, wenn er deutlich mehr einbringt als ein Minijob. Wichtig ist die Grenze: Liegt dein Verdienst regelmäßig auch nur knapp über 633 Euro, ist der Job kein Minijob mehr, und der ganze Betrag wird steuer- und versicherungspflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze. Ausnahme: Ein unvorhersehbares Überschreiten, etwa durch eine Krankheitsvertretung, ist in bis zu zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten erlaubt, bis höchstens 1.266 Euro im Monat (Minijob-Zentrale).
Minijob neben dem Hauptjob: Was ab 2027 gilt
Ab dem 1. Januar 2027 darfst du im Minijob durchschnittlich 633 Euro im Monat verdienen, im Jahr 7.596 Euro. Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn, der von 13,90 auf 14,60 Euro pro Stunde steigt. Zum Mindestlohn sind das wie bisher rund 43 Stunden im Monat (Minijob-Zentrale, 07.10.2026).
- Nur einer: Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob ist nur der zuerst aufgenommene Minijob ein Minijob. Das gilt auch, wenn beide Minijobs zusammen unter 633 Euro bleiben.
- Abgaben: Der Arbeitgeber zahlt die Pauschalbeiträge. Versteuert er pauschal mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG), schuldet er die Pauschsteuer. Steht im Arbeitsvertrag, dass sie dir vom Lohn abgezogen wird, gilt der Betrag steuerlich als dein Arbeitslohn (§ 40 Abs. 3 EStG). Frag deshalb vor dem Vertrag nach.
- 2027 beim Arbeitgeber: Die Krankenversicherungs-Pauschale steigt, die Pauschsteuer soll steigen (Stand siehe Tabelle im nächsten Abschnitt). An deinem Abzug ändert beides nichts, solange der Arbeitgeber die Pauschsteuer nicht abwälzt.
Aktuelle Angebote findest du unter Minijobs auf JOBS.DE.
Werden Minijobs abgeschafft?
Nein, nicht zum 1. Januar 2027. Die Minijob-Zentrale führt in ihrer Chronologie der Vorhaben keinen Gesetzentwurf dazu (abgerufen 30.10.2026). Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung am 23.06.2026 empfohlen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen. Ausnahmen hält sie nur für Schülerinnen und Schüler für denkbar. Das ist eine Empfehlung, kein Gesetz.
| Vorhaben | ab | Stand 30.10.2026 |
|---|---|---|
| Minijob-Grenze 633 Euro | 01.01.2027 | steht fest, folgt aus dem Mindestlohn |
| Krankenversicherungs-Pauschale gewerblicher Arbeitgeber 13 auf voraussichtlich 17,5 % | 01.01.2027 | Gesetz verkündet am 29.07.2026 |
| Pauschsteuer 5 % statt 2 % | 01.01.2027 | Regierungsentwurf vom 02.09.2026 |
| Pflegeversicherungs-Beitrag Arbeitgeber 3,6 % (Haushalt 1,5 %) | 01.01.2028 | Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 |
| Sonderstatus abschaffen, Ausnahme Schüler | offen | Empfehlung der Alterssicherungskommission |
Quelle: Minijob-Zentrale, Chronologie der aktuellen Vorhaben (abgerufen 30.10.2026, letzter Eintrag 30.09.2026).
Was du vor dem Zweitjob klären solltest
Kläre vor der Unterschrift vier Dinge: was dein Arbeitsvertrag zu Nebenjobs sagt, wie viele Stunden dir bleiben, wie abgerechnet wird und ob du Rentenbeiträge zahlen willst.
- Arbeitsvertrag lesen. In der Regel verpflichtet dich dein Arbeits- oder Tarifvertrag, den Arbeitgeber des Hauptjobs über eine Nebentätigkeit zu informieren (Minijob-Zentrale). Steht dort ein Zustimmungsvorbehalt, hol die Zustimmung schriftlich ein.
- Arbeitszeit zusammenrechnen. Die Stunden aus beiden Jobs werden addiert (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Erlaubt sind werktäglich 8 Stunden, bis zu 10, wenn du im Schnitt von sechs Monaten auf 8 kommst (§ 3 ArbZG). Bei sechs Werktagen von Montag bis Samstag ergibt das höchstens 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt. Mit einem 40-Stunden-Hauptjob bleiben dir also rund 8 Stunden pro Woche, etwa 35 im Monat. Zum Mindestlohn von 14,60 Euro reicht das nicht ganz für die 43 Stunden, die ein Minijob 2027 hergibt.
- Abrechnung klären. Beim Minijob: Versteuert der Arbeitgeber pauschal, und trägt er die Pauschsteuer selbst? Beim regulären Zweitjob: Gib ihn mit deiner Steuer-ID als weiteres Arbeitsverhältnis an.
- Rentenversicherung entscheiden. Im gewerblichen Minijob zahlst du 3,6 % in die Rentenversicherung und erwirbst damit Ansprüche. Du kannst dich auf Antrag befreien lassen, dann fehlen dir diese Zeiten (Minijob-Zentrale).
Wenn du statt zwei Jobs lieber mehr Stunden in einem willst: So gelingt der Wechsel von der Teilzeit in einen Vollzeitjob. Offene Stellen findest du unter Teilzeitjobs auf JOBS.DE. Mehr zu Arbeitszeit und Job im Alltag: Karriere & Arbeitswelt.
Fazit
Frag den neuen Arbeitgeber vor der Unterschrift, ob er dich als Minijob mit Pauschsteuer anmeldet, ob er die Pauschsteuer selbst trägt, oder ob er nach Steuerklasse 6 abrechnet. Davon hängt ab, ob dir von 633 Euro im Monat fast alles bleibt oder ob nach der Steuererklärung, je nach Einkommen, rund 28 bis 35 % Einkommensteuer anfallen.
Häufige Fragen zu Steuern beim Zweitjob
Wie viel wird bei Steuerklasse 6 abgezogen?
Einen festen Prozentsatz gibt es nicht, der Abzug hängt am Lohn. Den Betrag für deinen Lohn zeigt der Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums.
Bekomme ich bei Steuerklasse 6 Geld zurück?
Ja, wenn im Jahr mehr Lohnsteuer abgezogen wurde, als nach deinem persönlichen Steuersatz fällig ist. Es kann auch eine Nachzahlung herauskommen.
Kann ich neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben?
Ja, genau einen. Du zahlst selbst keine Steuer darauf, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert und die 2 % nicht abwälzt, und im gewerblichen Minijob nur den Rentenbeitrag von 3,6 %. Beachte die Arbeitszeitgrenze: Beide Jobs zusammen dürfen im Schnitt 48 Stunden pro Woche nicht übersteigen (§§ 2, 3 ArbZG).
Was passiert, wenn ich neben dem Hauptjob zwei Minijobs habe?
Nur der zuerst aufgenommene bleibt ein Minijob. Der zweite wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig, außer in der Arbeitslosenversicherung, auch wenn beide Minijobs zusammen unter der Grenze liegen (Minijob-Zentrale). Die 2-%-Pauschsteuer gibt es für ihn nicht: Der Arbeitgeber zieht Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 ab oder versteuert pauschal mit 20 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (§ 40a Abs. 2a EStG).
Welche Steuerklasse habe ich bei zwei Teilzeitjobs?
Einer der beiden Jobs läuft über deine normale Steuerklasse, der andere über Steuerklasse 6. Liegt dein Jahreslohn im ersten Job unter Grundfreibetrag plus Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag (2026: 13.614 Euro bei Steuerklasse I oder IV), kannst du den ungenutzten Betrag als Freibetrag auf den zweiten Job übertragen lassen (§ 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 30.10.2026. Bei Fragen zu deinem Fall helfen ein Lohnsteuerhilfeverein, eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Quellen
- Einkommensteuergesetz: § 32a (Tarif 2026, Grundfreibetrag), § 38b (Steuerklassen), § 39a (Freibetrag), § 39e (Angaben an den Arbeitgeber), § 40 und § 40a (Pauschsteuer), § 46 (Pflicht zur Steuererklärung), abgerufen 30.10.2026
- Arbeitszeitgesetz: § 2 und § 3, abgerufen 30.10.2026
- Minijob-Zentrale: Minijob 2027: Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen (07.10.2026), Mehrere Jobs, Hauptjob und Minijob kombinieren (13.02.2026), Rentenversicherungspflicht im Minijob, Abgaben & Steuern, Chronologie der aktuellen Vorhaben (letzter Eintrag 30.09.2026)
- Rechenbeispiel: eigene Rechnung JOBS.DE nach § 32a Abs. 1 EStG (Tarif 2026)





