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Mobbing-Tagebuch mit Datum, Vorfall, Zeugen und Belegen

29.10.2026 ● JOBS.DE

Bossing: Mein Chef mobbt mich, was kann ich tun?

Wenn dein Chef dich immer wieder bloßstellt, zu Unrecht kritisiert oder schikaniert, schreib jeden Vorfall mit Datum und Wortlaut auf, beschwer dich schriftlich im Betrieb und lass prüfen, welche Fristen für deine Ansprüche laufen. Mobbing durch Vorgesetzte heißt auch Bossing. Laut Mobbing-Report 2024 des BMAS erleben es 3,5 Prozent der abhängig Beschäftigten mindestens einmal pro Woche.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bossing und Mobbing sind keine Rechtsbegriffe. Die Rechtsprechung versteht unter Mobbing das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten.
  • Kolleginnen und Kollegen mobben laut Mobbing-Report 2024 etwas häufiger (4,4 Prozent) als Vorgesetzte. Mobbing durch Vorgesetzte ist seit 2011/12 seltener geworden.
  • Vor Gericht musst du die Äußerungen deines Chefs beweisen. Im Verfahren gegen den Arbeitgeber kannst du ihn selbst als Zeugen benennen (BAG, 8 AZR 813/12).
  • Eine Beschwerde im Betrieb ist dein Recht, Nachteile dürfen dir dadurch nicht entstehen (§ 84 BetrVG, § 612a BGB).
  • Hängt das Mobbing mit Alter, Geschlecht, Herkunft oder einem anderen AGG-Merkmal zusammen, musst du Ansprüche nach dem AGG innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen (§ 15 Abs. 4 AGG).

Was ist Bossing?

Bossing ist Mobbing, das von einer Führungskraft ausgeht, also vom Chef, von der Chefin oder von der Teamleitung. Ein Rechtsbegriff ist weder Bossing noch Mobbing. „Laut Bundesarbeitsgericht handelt es sich bei Mobbing um ein systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder eben durch Vorgesetzte“, erklärt Katharina Schumann, Anwältin für Arbeitsrecht aus der Münchner Kanzlei Brodski und Lehner. Die Definition geht auf die Urteile BAG 7 ABR 14/96 und 8 AZR 709/06 zurück, auf diese Rechtsprechung verweist auch die Bundesregierung (BT-Drs. 18/779).

Vor Mobbing generell schützt das AGG nicht, so die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Hängt es aber mit einem geschützten Merkmal wie Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Behinderung zusammen, kann es eine verbotene Belästigung sein (§§ 1, 3 Abs. 3 AGG). Sprüche wie „Sie sind ja eh bald in Rente“, verbunden mit dem Entzug von Projekten, können so ein Fall sein.

Ab wann ist es Mobbing? Beispiele und Anzeichen

Mobbing liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn jemand systematisch angefeindet, schikaniert oder diskriminiert wird. Praktisch heißt das: Die Vorfälle wiederholen sich und ergeben ein Muster. Ein einzelner Streit oder eine harte, aber sachliche Kritik ist für sich genommen nicht systematisch. Für solche Reibereien hilft dir der Artikel Immer Ärger mit dem Chef weiter.

Was Mobbing-Betroffene laut Mobbing-Report 2024 mindestens einmal pro Woche erleben (Auswahl, Mobbing durch Vorgesetzte und Kollegen zusammen):

  • absichtlich unterbrochen werden: 47,3 Prozent
  • keine Reaktion bekommen, wenn man jemanden anspricht: 39,6 Prozent
  • für Probleme anderer oder für betriebliche Probleme verantwortlich gemacht werden: 32,8 Prozent
  • wichtige Aufgabenbereiche weggenommen bekommen: 16,1 Prozent
  • in sozialen Medien, per Mail oder im Chat bloßgestellt werden: 12,3 Prozent

Vorgesetzte entscheiden zusätzlich über deine Aufgaben und deine Beurteilung. Bossing kann laut Katharina Schumann auch vorliegen, wenn der Chef dir nur noch Aufgaben gibt, die weder deiner Ausbildung noch deinen Fähigkeiten entsprechen. Entzieht er dir ohne Begründung Verantwortung, schiebt dir Fehler anderer zu oder erzählt Unwahres über dich, gehört das ins Tagebuch.

Wie häufig ist Mobbing durch Vorgesetzte?

3,5 Prozent der abhängig Beschäftigten in Deutschland wurden in den sechs Monaten vor der Befragung mindestens einmal pro Woche von Vorgesetzten zu Unrecht kritisiert, bloßgestellt oder schikaniert. Das zeigt der Mobbing-Report 2024 des Bundesarbeitsministeriums vom Februar 2025. Grundlage ist eine Telefonbefragung von 5.015 Beschäftigten in den Jahren 2023 und 2024.

Durch Kolleginnen und Kollegen waren 4,4 Prozent betroffen. Weil manche Beschäftigte von beiden Seiten gemobbt werden, lassen sich die Werte nicht addieren. Insgesamt sind es 6,5 Prozent. Im Vergleich mit 2011/12 ist Mobbing durch Vorgesetzte seltener geworden. In einer vergleichbaren Teilgruppe der 31- bis 60-Jährigen sank der Anteil von 5,0 auf 2,9 Prozent.

Was du tun kannst, wenn dein Chef dich mobbt

Der erste Schritt ist ein Mobbing-Tagebuch, danach folgen Gespräch und schriftliche Beschwerde.

1. Mobbing-Tagebuch führen

Kommt es zu einem Verfahren, musst du die Äußerungen deines Vorgesetzten beweisen. Das Bundesarbeitsgericht hat außerdem bestätigt, dass du in einem Verfahren gegen den Arbeitgeber den Vorgesetzten selbst als Zeugen benennen kannst, er ist dann zur Wahrheit verpflichtet (BAG, Urteil vom 14.11.2013, 8 AZR 813/12). Mit Datum und Wortlaut lässt er sich zu jedem Vorfall befragen.

Vorlage und Checkliste für jeden Eintrag:

Datum, UhrzeitOrtWas genau gesagt oder getan wurde (wörtlich)Wer dabei warFolge für dichBeleg
Di., 13.10.2026, 9:40 UhrTeammeetingChef unterbricht meine Präsentation: „Das versteht hier sowieso keiner. Setzen Sie sich.“A. Kaya, M. WeberPräsentation abgebrochen, Projekt danach an Kollegin übergebenKalendereinladung, Mail ans Team 10:15 Uhr
Do., 15.10.2026, 16:05 UhrFlur vor seinem BüroChef zu einem Kollegen: „Die Fehler im Angebot hat wieder sie gemacht.“ Das Angebot stammte von M. Weber.M. WeberSchlecht geschlafen, Termin bei der Hausärztin am 16.10.Angebotsdatei mit Bearbeitungsverlauf, Arztbescheinigung

Schreib den Eintrag am selben Tag, solange du den Wortlaut noch weißt. Führ das Tagebuch privat und nicht auf dem Dienstrechner.

2. Das Gespräch suchen, wenn du es dir zutraust

„Sagen Sie dem Vorgesetzten klar und deutlich, welche konkreten Verhaltensweisen Sie als diskriminierend, demütigend oder benachteiligend empfinden“, empfiehlt Katharina Schumann. Von pauschalen Mobbingvorwürfen rät sie ab. Sprich also einen konkreten Vorfall mit Datum an, und fass das Ergebnis danach in einer kurzen Mail zusammen. Wie du so ein Gespräch vorbereitest, steht im Artikel Kommunikation auf Augenhöhe.

3. Schriftlich beschweren

Ändert sich nichts, beschwer dich schriftlich bei den zuständigen Stellen im Betrieb. Das Recht dazu gibt dir § 84 BetrVG, ein Betriebsratsmitglied kannst du zur Unterstützung hinzuziehen. Der Arbeitgeber muss dir mitteilen, wie er mit der Beschwerde umgeht, und ihr abhelfen, soweit er sie für berechtigt hält. Wegen der Beschwerde dürfen dir keine Nachteile entstehen (§ 84 Abs. 3 BetrVG, § 612a BGB).

Ist dein Chef selbst das Problem, richte die Beschwerde an die Personalabteilung oder an die nächsthöhere Führungskraft. Auch der Betriebsrat nimmt Beschwerden entgegen und wirkt beim Arbeitgeber auf Abhilfe hin (§ 85 BetrVG).

Hör nicht auf eigene Faust auf zu arbeiten. Ein Recht, die Arbeit zurückzuhalten, gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 273 BGB, bei Belästigung im Sinne des AGG § 14 AGG). Lass dich vorher beraten.

Welche Fristen laufen bei Mobbing?

Bei Mobbing können vier Fristen gelten, eine davon beträgt nur zwei Monate.

FristGilt fürDauer und BeginnFundstelle
AGG-FristEntschädigung und Schadensersatz, nur wenn das Mobbing mit einem AGG-Merkmal zusammenhängt (z. B. Alter, Geschlecht, Behinderung)zwei Monate, schriftlich, ab Kenntnis der Benachteiligung, sofern ein Tarifvertrag nichts anderes regelt§ 15 Abs. 4 AGG
AusschlussfristAnsprüche, die eine Ausschlussklausel in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag erfasstDauer steht im Vertrag. In Mobbingfällen beginnt sie regelmäßig erst mit der zeitlich letzten MobbinghandlungBAG 16.05.2007, 8 AZR 709/06
StrafantragStrafverfolgung wegen Beleidigung, die nur auf Antrag verfolgt wirddrei Monate ab dem Tag, an dem du von Tat und Täter weißt§§ 194 Abs. 1, 77b StGB
VerjährungSchadensersatz und Schmerzensgeld (§ 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB)drei Jahre, in der Regel ab Ende des Jahres, in dem die letzte Mobbinghandlung lag§§ 195, 199 BGB, BAG 11.12.2014, 8 AZR 838/13

Ein Beispiel zur Verjährung: Lag der letzte Vorfall im März 2026, beginnt die Frist in der Regel mit Ablauf des 31.12.2026 und endet mit Ablauf des 31.12.2029. Allein weil du lange gewartet hast, sind deine Ansprüche nach dem BAG nicht automatisch verwirkt (8 AZR 838/13).

„In jedem Fall sollten Arbeitnehmer nicht zu lange abwarten, bis sie die Initiative ergreifen, nach dem Motto: ‚Es wird schon wieder werden‘“, sagt Arbeitsrechtlerin Katharina Schumann. Schau deshalb heute in deinen Arbeitsvertrag und, falls einer gilt, in deinen Tarifvertrag. Steht dort eine Ausschlussfrist, trag dir das Enddatum in den Kalender.

Was tun, wenn Mobbing durch den Chef krank macht?

Geh zu deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt und schildere offen, was am Arbeitsplatz passiert. Ob du krankgeschrieben wirst und wie lange, hängt vom Befund ab.

Bist du arbeitsunfähig krank, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber bis zu sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Bist du gesetzlich versichert, zahlt danach die Krankenkasse Krankengeld. Solange du Arbeitsentgelt bekommst, ruht dieser Anspruch (§§ 44, 49 SGB V). Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 SGB V), wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Deinem Arbeitgeber musst du mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich (§ 5 Abs. 1 EntgFG). Angaben über den Befund sieht die Vorschrift nur für die Krankenkasse vor.

Weitere Anlaufstellen nennt der Mobbing-Report 2024: Beratungsstellen medizinischer Einrichtungen und der Krankenkassen. Auch die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt ist ansprechbar, für sie gibt es einen DGUV-Leitfaden zu psychischen Belastungen.

Trag Arzttermine und Krankschreibungen in deinem Tagebuch unter „Folge für dich“ ein. Machst du später Schmerzensgeld wegen einer Gesundheitsverletzung geltend (§ 253 Abs. 2 BGB), sind ärztliche Unterlagen ein Beleg.

Wenn du nicht mehr weiterweißt: Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr kostenfrei erreichbar unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123, auch per Chat und Mail.

Ist Bossing strafbar?

Einen eigenen Straftatbestand „Mobbing“ gibt es nicht, einzelne Handlungen können aber strafbar sein (BT-Drs. 18/779). In Frage kommt etwa Beleidigung (§ 185 StGB), die nur auf Antrag verfolgt wird. Den Strafantrag musst du innerhalb von drei Monaten stellen (§§ 194, 77b StGB). Der Mobbing-Report 2024 nennt außerdem Verleumdung (§ 187), Nötigung (§ 240), sexuelle Belästigung (§ 184i), Nachstellung (§ 238) und Körperverletzung (§ 223 StGB). Ob ein konkreter Vorfall einen dieser Tatbestände erfüllt, hängt vom Einzelfall ab. Für eine Beschwerde im Betrieb und für Ansprüche gegen den Arbeitgeber braucht es keine Straftat.

Klären, eskalieren oder wechseln?

Kläre, solange es Einzelfälle sind, eskaliere, wenn sich das Verhalten über Wochen wiederholt, und bereite einen Wechsel erst vor, wenn die Beschwerde nichts ändert und deine Gesundheit leidet.

Deine SituationWas jetzt sinnvoll istWas du im Blick behältst
Einzelne Ausfälle, sonst sachlicher UmgangKlären: Gespräch über einen konkreten Vorfall, Ergebnis per Mail festhaltenTagebuch trotzdem anlegen, falls es weitergeht
Schikane wiederholt sich über Wochen, das Gespräch hat nichts geändertEskalieren: schriftliche Beschwerde bei Personalabteilung oder nächsthöherer Führungskraft, Betriebsrat einbeziehen (§§ 84, 85 BetrVG)Ausschlussfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag
Das Verhalten zielt auf dein Alter, Geschlecht, deine Herkunft oder eine BehinderungZusätzlich Beschwerde bei der AGG-Beschwerdestelle (§ 13 AGG), Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des BundesZwei Monate für Ansprüche nach § 15 Abs. 4 AGG, schriftlich
Die Beschwerde bleibt ohne AbhilfeBeratung bei Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld prüfen lassenVerjährung nach drei Jahren
Deine Gesundheit leidet und im Betrieb ändert sich nichtsÄrztliche Hilfe, Wechsel vorbereiten und aus der laufenden Stelle heraus bewerbenNicht selbst kündigen, bevor du dich beraten hast. Tagebuch und Belege aufbewahren

Ein Wechsel steht bewusst am Ende: Er holt dich aus der Situation, klärt aber keine Ansprüche. Ob es Zeit dafür ist, kannst du mit den Anzeichen für einen Jobwechsel abgleichen. Für die Frage im Vorstellungsgespräch, warum du gehst, findest du Formulierungen im Artikel Kündigung im Bewerbungsgespräch erklären.

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Fazit

Fang heute an: Schreib den letzten Vorfall mit Datum, Wortlaut und Zeugen in dein Mobbing-Tagebuch.

Häufige Fragen zu Bossing

Was fällt unter Mobbing von Vorgesetzten?

Alles, was Mobbing ausmacht, wenn es von der Führungskraft ausgeht: wiederholte unberechtigte Kritik, Bloßstellen vor anderen, Schikane, etwa durch den Entzug wichtiger Aufgaben. Mobbt dich eine Kollegin oder ein Kollege und dein Chef tut nichts, greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB). Je nach Schwere kommen dann Gegenmaßnahmen wie eine Ermahnung oder Umsetzung der mobbenden Person in Betracht (BT-Drs. 18/779).

Was zählt schon als Mobbing am Arbeitsplatz?

Eine feste Schwelle gibt es nicht. Die Studie zum Mobbing-Report 2024 zählt als Mobbing, was in den letzten sechs Monaten mindestens wöchentlich vorkam. Für Schmerzensgeld verlangt das Bundesarbeitsgericht eine hinreichend schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (8 AZR 838/13).

Wie kann man Bossing beweisen?

Vor allem mit dem Mobbing-Tagebuch, Zeugen und Belegen, siehe Vorlage oben. Hängt das Mobbing mit einem AGG-Merkmal zusammen, reichen Indizien, die eine Benachteiligung vermuten lassen, dann trägt die Gegenseite die Beweislast (§ 22 AGG).

Welche psychischen Folgen kann Bossing haben?

Die Studie zum Mobbing-Report 2024 zeigt bei Betroffenen höhere Werte für Depressivität und Angst, mehr Krankentage und häufiger Präsentismus, also Arbeiten trotz Krankheit. In der Literaturübersicht der Studie findet sich eine Einzelstudie, nach der die Folgen stärker ausfielen, wenn das Mobbing von Vorgesetzten ausging.

Was kann man bei Bossing tun?

Außerhalb des Betriebs nennt der Mobbing-Report 2024 Mobbing- und Konfliktberatungsstellen freier und kirchlicher Träger, Selbsthilfegruppen, Gewerkschaften und Fachanwälte. Geht es um ein AGG-Merkmal, berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sie vertritt dich aber nicht vor Gericht.

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zur Rechtslage in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an deine Gewerkschaft.

Quellen

  • Zitate Katharina Schumann (Anwältin für Arbeitsrecht, Kanzlei Brodski und Lehner, München): aus der früheren Fassung dieses Artikels übernommen
  • BMAS: Mobbing-Report 2024 „Mobbing in der Arbeitswelt“, Stand Februar 2025 (Zahlen, Verhaltensweisen, Anlaufstellen, Straftatbestände): bmas.de
  • BMAS: Forschungsbericht 655 „Repräsentative Studie Mobbing in Deutschland“, Schlussbericht Februar 2025, N = 5.015, ISAP Universität Leipzig mit TU Dresden, Mitarbeit BAuA: bmas.de
  • Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 18/779 vom 12.03.2014 (Definition, Rechtsfolgen, Strafbarkeit): bundestag.de
  • BAG, Urteil vom 14.11.2013, 8 AZR 813/12 (Beweislast, Vorgesetzter als Zeuge): bundesarbeitsgericht.de
  • BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 838/13 (Schmerzensgeld, Verjährung, Verwirkung): bundesarbeitsgericht.de
  • BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06 (Ausschlussfristen), Volltext mit Leitsatz: lexetius.com
  • TelefonSeelsorge Deutschland: telefonseelsorge.de
  • BGB: § 195 (mit § 199), § 241, § 253, § 273, § 612a, § 823
  • BetrVG: § 84, § 85
  • AGG: § 1, § 3, § 13, § 14, § 15, § 22
  • EntgFG: § 3, § 5
  • SGB V: § 44, § 47, § 48, § 49
  • StGB: § 77b, § 185, § 194; §§ 184i, 187, 223, 238, 240 laut Mobbing-Report 2024
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes, FAQ Arbeitsleben: antidiskriminierungsstelle.de
  • DGUV: Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen (im Mobbing-Report 2024 gelistet): publikationen.dguv.de

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