W3-Professur (m/w/d) für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Pädagogik und Didaktik der Primarstufe
W3-Professur (m/w/d) für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Pädagogik und Didaktik der Primarstufe
Ihre Aufgaben:
- Durchführung von Lehrveranstaltungen in den erziehungswissenschaftlichen Studienanteilen der Lehramtsstudiengänge mit Schwerpunkt auf die Pädagogik und Didaktik des Primarbereichs (9 SWS)
- Betreuung von Schulpraktika
- Mitwirkung an der Konzeption und Weiterentwicklung von Studienangeboten
- Entwicklung und Durchführung einschlägiger Forschungsprojekte mit Bezug zur Institution Grundschule und Grundschulpädagogik
- Mitwirkung bei Prüfungen
- Mitwirkung am Ausbau sowie an der regionalen, nationalen und internationalen Vernetzung der Hochschule
- Engagement in den weiteren Kernaufgaben der Hochschule (z. B. Selbstverwaltung und Übernahme von Leitungsfunktionen)
- Einwerbung von Drittmitteln und regelmäßige Publikationstätigkeiten
Ihr Profil:
- Studium der Erziehungswissenschaft oder ein Lehramtsstudium, vorzugsweise für die Primarstufe, mit erster und zweiter Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, nachgewiesen durch eine abgeschlossene Promotion und Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen in der Erziehungswissenschaft, möglichst mit Schwerpunkt in der Pädagogik und Didaktik der Primarstufe
- Forschungsschwerpunkte sowie einschlägige wissenschaftliche Publikationen im Feld der Kindheits- und Grundschulforschung, Grundschulpädagogik und -didaktik
- Bereitschaft zur Mitwirkung in der wissenschaftlichen Weiterbildung
- Pädagogische Eignung, in der Regel nachzuweisen durch Erfahrungen in der Lehre
- Erfahrungen oder Potenziale in der Einwerbung von Drittmitteln
- Interesse an interdisziplinärer und kollegialer Zusammenarbeit in einem engagierten Team sowie ausgeprägte Sozial-, Team- und Kommunikationskompetenz
- Schulpraxiserfahrungen nach § 47 Abs. 3 Satz 1 LHG
- Es wird erwartet, dass Veranstaltungen sowohl in deutscher als auch englischer Sprache gehalten werden
Im Übrigen gelten die in §§ 46 und 47 Landeshochschulgesetz (LHG) genannten Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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- Pädagogik