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Professur Physiotherapiewissenschaft, insbesondere Manuelle Physiotherapie

VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Wochen
Pflege

PHYSIOTHERAPIE­WISSENSCHAFT, INSBESONDERE MANUELLE PHYSIOTHERAPIE

Die Physiotherapie ist unter den an der Hochschule Osnabrück vertretenen Disziplinen eine der forschungs­stärksten. Die noch junge Akademisierung dieses Bereichs wurde von Anfang an eng begleitet, wobei internationale Beziehungen und eine forschungsstarke Infrastruktur aufgebaut wurden. Die ausgeschriebene Professur soll die bestehenden Schwerpunkte in Forschung, Lehre und Transfer­aktivitäten der Fachgruppe „Therapieberufe“ ergänzen sowie Studien­gänge im Bereich der Physiotherapie­wissenschaft begleiten und entwickeln. Dafür steht dem zukünftigen bzw. der zukünftigen Stellen­inhaber*in hochmoderne physiotherapeutische Forschungs­infrastruktur zur Verfügung.

Ihr Profil

Als Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der Hochschule Osnabrück gelten die Kriterien des NHG (www.hs-osnabrueck.de/berufungskriterien). Diese sind zwingend zu erfüllen. Für die ausgeschriebene Professur sind diese Kriterien nach § 25 (1) NHG wie folgt spezifiziert:

  • Erwartet wird ein abgeschlossenes Hochschul­studium in der Disziplin Physiotherapie­wissenschaft oder einer vergleichbaren Disziplin.
  • Der Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit ist i. d. R. über eine überdurchschnittliche Promotion zu erbringen. Der Nachweis promotions­adäquater Leistungen ist ggf. möglich.
  • Der berufliche Werdegang (mind. 5-jährige berufliche Praxis, davon mind. 3 Jahre außerhalb des Hochschul­bereichs) muss nachweisliche Bezüge zu den Inhalten und Aufgaben der Professur aufweisen. Zudem müssen sich aus der Tätigkeit besondere Leistungen ergeben.
  • Die Entwicklung unserer Studierenden, die Vermittlung von Wissen sowie die Begeisterung für die Besonderheiten des Faches stehen im Fokus der zukünftigen Stellen­inhaberin/​des zukünftigen Stellen­inhabers (pädagogisch-didaktische Eignung in deutscher Sprache). Entsprechende Lehrerfahrungen – vorzugsweise mit Studierenden – sind daher nachzuweisen; unter anderem während einer Probelehrveranstaltung.

Ein weiteres Pflichtkriterium ist:

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut gem. Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG). Die Zulassung in Deutschland aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation muss binnen der ersten zwei Semester nach der Berufung nachgewiesen werden. Eine Einstellung erfolgt in diesem Fall unter Vorbehalt zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis.

DARÜBER HINAUS IST FOLGENDES WÜNSCHENSWERT:

  • Erfahrungen mit inter‑​/transdisziplinärer Zusammenarbeit
  • Erfahrungen in der Lehre und in der Organisation von staatlichen Prüfungen an einer Berufsfachschule
  • Erfahrungen in der Anleitung und Durch­führung von physio­therapeutischen Berufs­praktika
  • Zertifizierte*r orthopädische*r Manual­physio­therapeut*in (OMPT – anerkannt durch die IFOMPT)
  • Langjährige klinische Erfahrung in der Behandlung von Patient*innen mit neuromuskulo­skelettalen Erkrankungen, insbesondere der Behandlung von Musiker*innen sowie Instrumentalist*innen
  • Erfahrungen in dem Forschungs­gebiet „Gesundheit von darstellenden Künstler*innen“
  • Erfahrungen in der Anwendung von quantitativer sensorischer Testung (QST) oder die Ausbildung gemäß den Richtlinien des Deutschen Forschungs­verbunds Neuropathischer Schmerz e. V.
  • Kooperativer Führungsstil gegenüber Studierenden und Mitarbeitenden
  • Gender- und Diversity­kompetenz
  • Interkulturelle Erfahrungen in einem internationalen Umfeld
  • Fähigkeit zur Über­nahme englisch­sprachiger Lehre

WIR

  • setzen uns für Ihre Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben ein.
  • unterstützen Sie vor, während und nach Ihrer Berufung durch Qualifizierungs- und Hochschuldidaktik-Programme sowie (Förder‑)Beratungen.
  • bieten Ihnen durch eine moderne Infrastruk­tur sowie eine starke regionale und inter­nationale Vernetzung beste Bedingungen für Lehre, Forschung und Transfer.
  • schätzen Vielfalt und ermutigen alle Interessierten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Identität, Weltanschauung und Religion zur Bewerbung.

CHANCENGERECHTIGKEIT

Im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugen wir Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie ihnen gleichgestellte Personen und fördern Frauen, insbesondere in Lehre, Forschung und Führungspositionen.

Ihre Bewerbung

Die Professur ist zum nächst­möglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Beschäf­tigung erfolgt in Vollzeit. Vollzeit­stellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Arbeits­ort ist in Osnabrück. Die Vergütung erfolgt nach BesGr. W2 NBesO.

Ihre Bewerbungs­unterlagen senden Sie bitte in elektronischer Form – möglichst als ein PDF – unter Angabe der Kennziffer WiSo 316 bis zum 19.08.2026 an:

Berufungs­management

HIER BEWERBEN

BERUFUNGS­MANAGEMENT
Joana Watermeyer
berufungen@hs-osnabrueck.de
Tel.: 0541 969‑7303

GLEICHSTELLUNG
Bettina Charlotte Belker
gleichstellung@hs-osnabrueck.de
Tel.: 0541 969‑2955

SCHWERBEHINDERTEN­VERTRETUNG
Dr. Karl Niemann
sbv@hs-osnabrueck.de
Tel.: 0541 969‑3129

MEHR INFORMATIONEN

...zur Hochschule als Arbeitgeberin, der HAW‑Professur und weiteren Ansprechpersonen finden Sie unter: www.hs-osnabrueck.de/karriere

DATENSCHUTZ
Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten:
www.hs-osnabrueck.de/datenschutz-personalauswahl

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Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Professur:
www.hs-osnabrueck.de/haw-professur