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Professur für Grundlagen des Entwerfens
Professur für Grundlagen des Entwerfens (Bes.-Gr. W 2 NBesO)
Die Technische Universität Braunschweig bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur für Grundlagen des Entwerfens am Department Architektur (Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften) an.
Aufgaben
- Lehre: Fokus auf die Grundlagenlehre des Entwerfens im ersten Studienjahr des Bachelorstudiengangs Architektur mit zentraler Bedeutung für das Department.
- Vermittlung des Grundverständnisses für den Entwurfsprozess sowie Integration der Lehrinhalte paralleler Fächer.
- Projektbezogene Lehre mit Entwicklung eines eigenständigen Entwurfsbegriffs zu räumlichen Fragestellungen (vom Detail bis zur gebauten Umwelt) unter Berücksichtigung sozialer und kultureller Aspekte.
- Forschung & Institut: Leitung des „Institutes für experimentelles Entwerfen (IEX)“.
- Strategische Mitgestaltung: Engagement für die Schwerpunktthemen der TU Braunschweig (Digitalisierung, Internationalisierung, Gleichstellung, Diversität, Knowledge Exchange) sowie aktive Beteiligung an der Hochschulentwicklung (Details).
- Interdisziplinarität: Weiterentwicklung von Lehr- und Forschungsformaten mit zunehmender Vernetzung.
Erwartungen
Erforderliche Kriterien
- Nachgewiesene Lehrerfahrung im Fachgebiet (BA/MA).
- Baukünstlerisches Werk (Entwurf, Planung, Realisierung).
- Veröffentlichungen, Preise, Ausstellungen oder Auszeichnungen.
- Bereitschaft zur Einbindung in den Forschungsschwerpunkt „Stadt der Zukunft“ der TU Braunschweig.
- Lehrveranstaltungen in englischer Sprache.
- Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule und Internationalisierung.
Einstellungsvoraussetzungen (§ 25 NHG)
- Abgeschlossenes Hochschulstudium.
- Pädagogisch-didaktische Eignung (Nachweis durch Lehrprobe).
- Besondere Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit, nachgewiesen durch:
- Überdurchschnittliche Promotion oder
- Besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit.
- Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, nachgewiesen durch ein baukünstlerisches Werk.
Rahmenbedingungen
- Unbefristete Vollzeitstelle; Teilzeitoption auf Wunsch möglich.
- Bei Ernennung ab dem 50. Lebensjahr (ohne bestehendes Beamtenverhältnis): Einstellung im Angestelltenverhältnis.
- Deutsche Sprachkenntnisse sind keine Einstellungsvoraussetzung, müssen aber innerhalb einem Jahr nach Dienstantritt für Lehre und Administration erworben werden.
- Die TU Braunschweig fördert Chancengleichheit, Diversität und Vereinbarkeit von Beruf und Familie (zertifiziert als familiengerechte Hochschule).
- Dual Career-Service, Unterstützung für Neuberufene, Familienbüro (Beratung zu Kinderbetreuung/Pflege).
- Professor*innen-Programm mit exklusiven Austauschformaten.
- Zentrale Personalentwicklung mit Weiterbildungsangeboten.
- Vorrang für Schwerbehinderte (m/w/d) bei gleicher Eignung.
- Bevorzugte Berücksichtigung von Wissenschaftlerinnen bei gleichwertiger Qualifikation.
Bewerbung
- Frist: 15.09.2026 (ausschließlich Online-Bewerbung über das Formular der TU Braunschweig: www.tu-braunschweig.de).
- Erforderliche Unterlagen:
- Anschreiben
- Akademischer Werdegang (CV)
- Akademische Zeugnisse und Urkunden
- Aussagekräftiges Portfolio zum baukünstlerischen Werk
- Liste der Veröffentlichungen, Ausstellungen, Auszeichnungen, Preise
- Forschungs- und Lehrkonzept
- Drittmittelliste (mit Projektfunktion und Mittelanteilen)
- Liste der Lehrveranstaltungen und Evaluationen
- Ggf. Nachweise über Eltern-/Pflegezeiten oder Schwerbehinderung
Ansprechpersonen
- Fachliche Fragen:
Prof. Dr. Helga Blocksdorf
Tel.: +49 531 391‑5922 | h.blocksdorf@tu-braunschweig.de - Personalfragen/Online-Bewerbung:
Nicole Brückner
Tel.: +49 531 391‑4337 | berufungen@tu-braunschweig.de