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Professur für Grundlagen des Entwerfens

Professur für Grundlagen des Entwerfens (Bes.-Gr. W 2 NBesO)

Die Technische Universität Braunschweig bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur für Grundlagen des Entwerfens am Department Architektur (Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften) an.

Aufgaben

  • Lehre: Fokus auf die Grundlagenlehre des Entwerfens im ersten Studienjahr des Bachelorstudiengangs Architektur mit zentraler Bedeutung für das Department.
    • Vermittlung des Grundverständnisses für den Entwurfsprozess sowie Integration der Lehrinhalte paralleler Fächer.
    • Projektbezogene Lehre mit Entwicklung eines eigenständigen Entwurfsbegriffs zu räumlichen Fragestellungen (vom Detail bis zur gebauten Umwelt) unter Berücksichtigung sozialer und kultureller Aspekte.
  • Forschung & Institut: Leitung des „Institutes für experimentelles Entwerfen (IEX)“.
  • Strategische Mitgestaltung: Engagement für die Schwerpunktthemen der TU Braunschweig (Digitalisierung, Internationalisierung, Gleichstellung, Diversität, Knowledge Exchange) sowie aktive Beteiligung an der Hochschulentwicklung (Details).
  • Interdisziplinarität: Weiterentwicklung von Lehr- und Forschungsformaten mit zunehmender Vernetzung.

Erwartungen
Erforderliche Kriterien

  • Nachgewiesene Lehrerfahrung im Fachgebiet (BA/MA).
  • Baukünstlerisches Werk (Entwurf, Planung, Realisierung).
  • Veröffentlichungen, Preise, Ausstellungen oder Auszeichnungen.
  • Bereitschaft zur Einbindung in den Forschungsschwerpunkt „Stadt der Zukunft“ der TU Braunschweig.
  • Lehrveranstaltungen in englischer Sprache.
  • Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule und Internationalisierung.

Einstellungsvoraussetzungen (§ 25 NHG)

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium.
  • Pädagogisch-didaktische Eignung (Nachweis durch Lehrprobe).
  • Besondere Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit, nachgewiesen durch:
    • Überdurchschnittliche Promotion oder
    • Besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit.
  • Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, nachgewiesen durch ein baukünstlerisches Werk.

Rahmenbedingungen

  • Unbefristete Vollzeitstelle; Teilzeitoption auf Wunsch möglich.
  • Bei Ernennung ab dem 50. Lebensjahr (ohne bestehendes Beamtenverhältnis): Einstellung im Angestelltenverhältnis.
  • Deutsche Sprachkenntnisse sind keine Einstellungsvoraussetzung, müssen aber innerhalb einem Jahr nach Dienstantritt für Lehre und Administration erworben werden.
  • Die TU Braunschweig fördert Chancengleichheit, Diversität und Vereinbarkeit von Beruf und Familie (zertifiziert als familiengerechte Hochschule).
    • Dual Career-Service, Unterstützung für Neuberufene, Familienbüro (Beratung zu Kinderbetreuung/Pflege).
    • Professor*innen-Programm mit exklusiven Austauschformaten.
    • Zentrale Personalentwicklung mit Weiterbildungsangeboten.
  • Vorrang für Schwerbehinderte (m/w/d) bei gleicher Eignung.
  • Bevorzugte Berücksichtigung von Wissenschaftlerinnen bei gleichwertiger Qualifikation.

Bewerbung

  • Frist: 15.09.2026 (ausschließlich Online-Bewerbung über das Formular der TU Braunschweig: www.tu-braunschweig.de).
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Anschreiben
    • Akademischer Werdegang (CV)
    • Akademische Zeugnisse und Urkunden
    • Aussagekräftiges Portfolio zum baukünstlerischen Werk
    • Liste der Veröffentlichungen, Ausstellungen, Auszeichnungen, Preise
    • Forschungs- und Lehrkonzept
    • Drittmittelliste (mit Projektfunktion und Mittelanteilen)
    • Liste der Lehrveranstaltungen und Evaluationen
    • Ggf. Nachweise über Eltern-/Pflegezeiten oder Schwerbehinderung

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