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W2-Professur für Öffentliches Recht
W2-Professur für Öffentliches Recht
An der Juristischen Fakultät der Universität Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die W2-Professur für Öffentliches Recht zu besetzen.
Aufgaben
- Umfassende Beteiligung an Forschung und Lehre der Fakultät im Öffentlichen Recht
- Schwerpunkt der Lehrtätigkeit im Verwaltungsrecht und Europarecht
- Angebot von Lehrveranstaltungen in weiteren Bereichen des Öffentlichen Rechts einschließlich des Internationalen Rechts bei Bedarf
- Möglichkeit zur Mitarbeit in der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock und im Institut für Medien- und Digitalrecht der Juristischen Fakultät
Anforderungen
- Erwünscht: Erfahrungen in einem Grundlagenfach
- Vorteilhaft:
- Erfahrungen in der interdisziplinären Forschung
- Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre
- Erwartet:
- Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln
- Darstellung der Ergebnisse in der Lehre, der Vorstellungen zur künftigen Lehre (inkl. didaktischer Gestaltung) und der Erfahrungen im wissenschaftlichen Management
Einstellungsvoraussetzungen
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 58 Abs. 1 und 2 Landeshochschulgesetz (LHG M-V). Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V besetzt:
- Im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder
- Im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre oder
- Im Angestelltenverhältnis
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 31.08.2026 zu richten an:
- Postalisch:
Universität Rostock
Dekan der Juristischen Fakultät
Ulmenstr. 69
18057 Rostock - E-Mail (bevorzugt): dekan.juf@uni-rostock.de
(Hinweis: Die Übersendung per E-Mail erfolgt unverschlüsselt.)
Erforderliche Unterlagen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs
- Schriftenverzeichnis mit Kennzeichnung der drei wichtigsten Publikationen (ohne Dissertation und Habilitationsschrift)
- Zeugnisse
- Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit mit Ergebnissen
- Übersicht der bisherigen Drittmitteleinwerbung
- Beschreibung der künftigen Forschungsabsichten (max. zwei Seiten)
Hinweise
- Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Personal an. Qualifizierte Frauen werden nach § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes M-V nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
- Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
- Bewerbungskosten können nicht übernommen werden.
- Bewerbungen werden nicht zurückgesandt – bitte nur Kopien einreichen.
- Bei gleichstellungsrechtlichen Fragen: Kontakt zu den Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten
- Anja Christow: anja.christow@uni-rostock.de
- Maja Luthe: maja.luthe@uni-rostock.de
Auskünfte erteilt:
Prof. Dr. Jörn Lüdemann (Vorsitzender der Berufungskommission)
E-Mail: joern.luedemann@uni-rostock.de
Weitere Informationen: www.uni-rostock.de




