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Wissenschaftliche Professur (W3) für „Archäometrie und naturwissenschaftliche Forschung in Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung“

VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 3 Wochen

Wissenschaftliche Professur (W3) für „Archäometrie und naturwissenschaftliche Forschung in Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung“

Im Studiengang Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung von Kunst- und Kulturgut an der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist zum 01.10.2028 eine Wissenschaftliche Professur (W3) zu besetzen.

Der grundständige Diplom-Studiengang bietet ein umfassendes und interdisziplinär ausgerichtetes Studienprogramm in hervorragend ausgestatteten Laboren, Ateliers und Werkstätten. Die ausgeschriebene Professur ist eine der tragenden Säulen des Studiengangs und der naturwissenschaftlichen Erforschung von Gemälden, polychromen Bildwerken und Raumausstattung, Kunstwerken der Moderne sowie Wandmalerei und Architekturoberfläche gewidmet. Ihr Schwerpunkt liegt auf Conservation Science im Sinne der Anwendung, Überprüfung und Weiterentwicklung aktueller naturwissenschaftlicher Analysemethoden an Kunst- und Kulturgütern zur Lösung kunsttechnologischer, konservatorischer sowie kunst- und kulturwissenschaftlicher Fragestellungen.

Ein wichtiger Teil der Forschung und Lehre sind Untersuchungen zu Alterungs- und Schadensprozessen bzw. zur Eignung und Dauerhaftigkeit von Materialien und Methoden der Konservierung und Restaurierung im Zusammenhang mit präventiver Konservierung. Als Querschnittsprofessur bietet sie praktische und theoretische Lehrveranstaltungen für alle drei Spezialisierungsrichtungen. Ein besonderer Wert wird auf eine gute Kooperation in Forschung und Lehre mit den anderen Professuren des Studienganges gelegt.

Wir bieten: Ein gut vernetztes, motiviertes Team aus Lehrenden, Mitarbeitenden und Lehrbeauftragten, ein hervorragend ausgestattetes Labor für Mikroskopie, FTIR- und Raman-Mikrospektroskopie, REM-EDS, GC-MS, RFA und verschiedenen Materialprüfmethoden sowie sehr gute räumliche und technische Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Profilschärfung eines etablierten Lehr- und Forschungsgebietes.

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Professur gehören insbesondere:

  • Vertretung des Lehr- und Forschungsgebietes „Archäometrie und naturwissenschaftliche Forschung“ mit 8 SWS Lehrverpflichtung
  • Vermittlung chemisch-physikalischer Grundlagen in der Konservierung-Restaurierung sowie von Werkstoffen aus historischer, moderner und zeitgenössischer Kunstproduktion und von Konservierungsmaterialien sowie ihren Alterungsprozessen (Vorlesungen, Seminare, Laborpraktika)
  • Anwendungsbezogene Einführung in apparative Methoden der naturwissenschaftlichen Kunstgutuntersuchung
  • Einführung in relevante Aspekte der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Restaurierung und Naturwissenschaften
  • Projektbezogene naturwissenschaftliche Betreuung und Begleitung studentischer Arbeiten, insbesondere von Seminar- und Diplomarbeiten
  • Betreuung von Promotionen
  • Engagement für die Weiterentwicklung und Profilschärfung des Forschungs- und Lehrlabors sowie des Studiengangs
  • Wissenschaftliche Publikationstätigkeit sowie Vermittlung von Erkenntnissen in die Öffentlichkeit („Science to Public“)
  • Beteiligung an nationalen und internationalen Forschungskooperationen
  • Einwerbung von Drittmitteln für Forschungstätigkeit

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem naturwissenschaftlichen Bereich wie Chemie, Physik, Geologie, Mineralogie oder einem vergleichbaren Studium mit hervorragenden Kenntnissen und langjährigen Erfahrungen im Bereich Conservation Science
  • Einschlägige Promotion und herausragende wissenschaftliche Forschungsleistungen im Bereich der Archäometrie bzw. Conservation Science
  • Wissenschaftliche Vortragstätigkeit auf internationalen Konferenzen
  • Erfahrung in der anwendungsbezogenen Zusammenarbeit im Bereich Konservierung und Restaurierung von Gemälden, polychromen Bildwerken und Raumausstattungen sowie Wandmalereien und Architekturoberflächen
  • Lehrerfahrung und hochschuldidaktische Kenntnisse
  • Erfahrung in interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • Nachweis über die Einwerbung von Forschungsmitteln und Durchführung von drittmittelgestützten Projekten
  • Erfahrung in der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Institutionen

Die Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 SächsHSG.

Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis, bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren. Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf der Probezeit auf Vorschlag des Dekans, dem eine Stellungnahme des Fakultätsrates beizufügen ist.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.

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