W3-Professur für Physiologie (vegetative Physiologie)
Die Medizinische Fakultät besetzt am Institut für Zelluläre und Molekulare Physiologie voraussichtlich zum 1. März 2028 eine W3-Professur für Physiologie (vegetative Physiologie) im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Mit der Professur ist die Leitung des Instituts für Zelluläre und Molekulare Physiologie verbunden.
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Professur gehört die Vertretung des Fachs Physiologie in Forschung und Lehre.
Mit der Professur soll der fakultäre Schwerpunkt in der Nieren- und Kreislaufforschung gestärkt werden.
Erwartet werden herausragende Forschungsleistungen auf dem Gebiet der vegetativen Physiologie, vorzugsweise mit einem Fokus auf zelluläre und molekulare Funktionsmechanismen der Nieren- und/oder Herz-Kreislaufphysiologie.
Zusammenarbeit mit weiteren Forschungsschwerpunkten der Medizinischen Fakultät ist erwünscht.
Die Professur soll aktiv bestehende Forschungsverbünde mitgestalten und die Entwicklung neuer interdisziplinärer Forschungskonsortien initiieren.
In der Lehre werden einschlägige Erfahrungen und innovative Konzepte im curricularen Unterricht des Fachs vegetative Physiologie erwartet.
Die Lehre wird überwiegend in deutscher Sprache in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Molekulare Medizin erbracht.
Qualifikationen
Wissenschaftliche Exzellenz ist durch international sichtbare, qualitativ hochwertige Publikationen sowie die wiederholte erfolgreiche Einwerbung kompetitiver Drittmittel nachzuweisen.
Ferner werden nachgewiesene Kompetenzen in der wissenschaftlichen Führung erwartet, beispielsweise durch die mehrjährige Leitung von Arbeitsgruppen oder vergleichbaren wissenschaftlichen Strukturen.
Einstellungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen werden (können auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein)
Wünschenswert ist eine fachärztliche Qualifikation im Bereich Physiologie und/oder als Fachphysiologin / Fachphysiologe (m/w/d).
Rahmenbedingungen
Die FAU besitzt das Berufungsrecht.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG).
Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet:
- Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung
- Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln
- Hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden
- Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung.
Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt.
Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e. V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
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