Search

W3-Professur für Pädagogik und Didaktik im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 1 Woche

W3-Professur für Pädagogik und Didaktik im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Aufgaben

  • Vertretung des Fachgebietes Pädagogik und Didaktik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Forschung und Lehre
  • Lehre (9 SWS) im Lehramt Sonderpädagogik sowie in den sonderpädagogischen Bachelor- und Masterstudiengängen
    Begrüßt wird die Durchführung von Veranstaltungen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
  • Betreuung der schulpraktischen Studien im Umfang von 4 Wochenstunden in der Vorlesungszeit
  • Mitwirkung bei Prüfungen
  • Engagement in der Selbstverwaltung der Hochschule, u. a. durch:
    • Aktive Mitgestaltung der ganzheitlichen Entwicklung der Hochschule
    • Beteiligung an Gremien- und Kommissionsarbeit
    • Mitwirkung in der wissenschaftlichen Weiterbildung
    • Konzeption und Weiterentwicklung von Studienangeboten
  • Einwerbung von Drittmitteln und regelmäßige Publikationstätigkeiten

Profil

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Lehramt, Magister/Master) in der Sonderpädagogik oder vergleichbaren Studiengängen mit klarem Bezug zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, nachzuweisen durch:
    • Eine einschlägige, in der Regel herausragende Promotion
    • Eine Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen
  • Hochschuldidaktische Eignung, in der Regel nachzuweisen durch:
    • Erfahrungen in der Lehre
    • Eine insgesamt positive Lehrevaluation
  • Einschlägige qualitativ hochwertige wissenschaftliche Publikationen
  • Schulpraxis nach § 47 Abs. 3 LHG BW

Wünschenswerte Qualifikationen

  • Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln und der Leitung von Forschungsprojekten
  • Ausgeprägte Sozial- und Führungskompetenzen
  • Team-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Veränderungen aktiv zu gestalten

Die in §§ 46 und 47 Landeshochschulgesetz BW genannten Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasst

Studienfach

  • Pädagogik
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...