W3-Professur für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte
An der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn ist zum 1. Oktober 2027 eine W3-Professur für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte zu besetzen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die das Fach der Mittleren und Neueren Kirchengeschichte in Lehre und Forschung vertritt und grundlegende Beiträge in beiden Bereichen leistet sowie innovative Forschungs- und Lehrperspektiven entwickelt.
Voraussetzungen
- Abgeschlossenes Studium der Katholischen Theologie
- Facheinschlägige Promotion in Katholischer Theologie
- Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen
- Internationale Publikationen und ein internationales Forschungsnetzwerk
- Erfahrungen in Kooperationsprojekten und in der Antragstellung von Drittmittelprojekten
- Sehr gute didaktische Fähigkeiten (idealerweise nachgewiesen durch Lehrevaluationen und hochschuldidaktische Fortbildungsveranstaltungen)
Erwartungen
- Sichtbare Repräsentation der Forschung in anerkannten nationalen und internationalen Forschungskontexten
- Aktive Beteiligung in nationalen und internationalen Forschungskooperationen und Verbundprojekten
- Nachhaltige Anstrengungen in der Einwerbung von Drittmitteln
- Hohes Engagement in der Lehre und in der Studiengangsentwicklung
- Bereitschaft zur didaktischen Weiterbildung
- Erbringung eines Teils der Lehre in den Lehramtsstudiengängen der Universität zu Köln
- Bereitschaft zu englischsprachiger Lehre
- Mitarbeit an Forschungsprojekten der Fakultät im Rahmen des Forschungsschwerpunkts „Ambiguitäten – Identitäten – Sinnentwürfe“
- Engagement in interdisziplinären Vorhaben der Exzellenzuniversität sowie in einem transdisziplinären Forschungsbereich (TRA) der Universität Bonn
- Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 HG NRW.
Die Universität Bonn fördert eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit ein. Sie strebt an, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Vielfalt in Forschung, Lehre und Verwaltung zu stärken. Bewerbungen von Frauen sowie Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen werden im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW und des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bevorzugt berücksichtigt.
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