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W3-Professur für Angewandte Hochenergiedichtephysik

VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute

An der Universität Rostock (UR) ist an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät in einem gemeinsamen Berufungsverfahren mit dem Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf e. V. (HZDR) die W3-Professur für Angewandte Hochenergiedichtephysik verbunden mit der Leitung der Abteilung Angewandte Hochenergiedichtephysik und Mitgliedschaft im Direktorium des Instituts für Hochenergiedichtephysik am HZDR zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Derdie zukünftige Stelleninhaberin (gn=geschlechtsneutral) wird als Universitätsprofessorin (gn) mit einer reduzierten Lehrverpflichtung (2 SWS) an die UR berufen. ErSie wird gleichzeitig am Aufbau des HZDR-Instituts für Hochenergiedichtephysik (HEDI) am Standort Rostock mitwirken und die Abteilung für Angewandte Hochenergiedichtephysik leiten.

Das HZDR ist eine Forschungseinrichtung mit ca. 1.500 Mitarbeitenden und Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Es leistet langfristig ausgerichtete Spitzenforschung auf den Gebieten Energie, Gesundheit und Materie. Fundamentale Phänomene in der Natur werden mit einzigartigen Forschungsinfrastrukturen untersucht und ermöglichen den Einblick in Prozesse unter extremen Bedingungen.

HEDI ist ein gemeinsames Projekt des Helmholtz-Zentrums Dresden-Rossendorf und der Universität Rostock zur Untersuchung von Materie bei extrem hohen Temperaturen und Drücken mit absehbaren Anwendungen in den Bereichen Astrophysik, Materialwissenschaften und Fusionsforschung. Im Rahmen von HEDI soll ein neues Forschungsgebäude auf dem Campus der Universität Rostock errichtet und betrieben werden.

Die UR, gegründet 1419, bietet Lehre und Forschung in einem breiten Fächerspektrum aus neun Fakultäten an. 2007 wurde eine Interdisziplinäre Fakultät (INF) gegründet. Die Professur für Hochenergiedichtephysik ist der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) zugeordnet. Die Berufung erfolgt an das Institut für Physik, das durch die Schwerpunkte „Photonik“, „Physik der Nanostrukturen und nanostrukturierter Materialien“, „Atome, Moleküle, Cluster und Plasmen“ sowie „Atmosphärenphysik und Physikalische Ozeanografie“ geprägt ist.

Aufgaben

  • Enge Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen des Instituts und der MNF
  • Beteiligung an gemeinsamen Verbundvorhaben
  • Engagement im Rahmen der INF
  • Inhaltliche und strategische Weiterentwicklung der Themenschwerpunkte von HEDI (Planeten- und Astrophysik, Laserfusion, Materialphysik)
  • Nationale und internationale Vertretung der Themenschwerpunkte
  • Führende Vorantreibung der Erforschung der Laserfusion als mögliche Energiequelle im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland mit Hilfe von Großforschungsanlagen wie dem European XFEL
  • Akquise und Leitung großer Drittmittelprojekte
  • Fachübergreifende Kooperation mit Partnern aus Forschung und Industrie, insbesondere im Förderprogramm „Fusion 2040“ des BMFTR
  • Leitung eines Forschungsinstituts
  • Beteiligung an der Lehre in den Bachelor- und Masterstudiengängen im Fach Physik der MNF der UR im Umfang von zwei Semesterwochenstunden (insbesondere für Lehrveranstaltungen zur Stärkung der Ausbildung im Schwerpunkt Hochenergiedichtephysik sowie für die grundständige Lehre)

Qualifikationen

  • International ausgewiesene Persönlichkeit mit breitem Themenspektrum im Bereich der Angewandten Hochenergiedichtephysik
  • Ausgeprägte Führungs- und Diversitätskompetenzen
  • Leitungserfahrung
  • Fähigkeit, interdisziplinäre Teams strategisch weiterzuentwickeln

Einstellungsvoraussetzungen

Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren bestimmen sich nach § 58 Abs. 1 und 2 Landeshochschulgesetz (LHG M-V). Hiernach bedarf es:

  • eines abgeschlossenen Hochschulstudiums
  • einer Promotion
  • Erfahrungen in der Lehre (§ 58 Abs. 1 LHG M-V)
  • zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder einer Habilitation, im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (§ 58 Abs. 2 LHG M-V) nachgewiesen werden müssen

Die Professur wird gemäß § 61 Abs. 3 LHG M-V grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen. DerDie Stelleninhaberin wird zu diesem Zweck ohne Vergütung von der Universität Rostock zum HEDI beurlaubt („Jülicher Modell“).

Die Universität Rostock und das HZDR bekennen sich zu ihren Führungsleitlinien. Chancengleichheit ist Bestandteil ihrer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.

Das HZDR und die UR streben eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordern daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

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