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W3-Professur "Allgemeine Sonder- und Inklusionspädagogik und Körperpädagogik"

VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 4 Wochen

W3-Professur „Allgemeine Sonder- und Inklusionspädagogik und Körperpädagogik“

An der Philosophischen Fakultät III – Erziehungswissenschaften, Institut für Rehabilitationspädagogik, ist zum 01.04.2028 die W3-Professur zu besetzen.

Die Professur vertritt die Allgemeine Sonderpädagogik und den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung – inklusionsorientiert – in Forschung und Lehre. Erwartet wird ein sozial- und kulturwissenschaftlicher Zugang zu den Differenzkategorien Behinderung und Nicht-Behinderung sowie zu Teilhabe und Partizipation.

Forschungsprofil

Erwünscht ist ein auf Sonder- und Körperpädagogik bezogenes Forschungsprofil in mindestens zwei der folgenden Themenbereiche:

  • Historiographie und Theoriebildung der Sonderpädagogik
  • schulische und außerschulische Inklusionspädagogik
  • interdisziplinäre Versorgungs- und Teilhabeforschung
  • Disability Studies

Erwünscht ist zudem die Ausrichtung an den Methoden partizipativer Forschung.

Lehrverpflichtungen

Die Professur verantwortet die Lehre zu den Querschnittsthemen der Allgemeinen Sonderpädagogik und Inklusion für alle sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie die fachrichtungsspezifischen Inhalte der Körperpädagogik im Lehramt für Förderschulen.
Darüber hinaus koordiniert die Professur die Lehrangebote des Instituts für Rehabilitationspädagogik im Rahmen der erziehungswissenschaftlichen Hauptfachstudiengänge an der Philosophischen Fakultät III Erziehungswissenschaften.

Kooperationen und Gremienarbeit

Durch eine intra- und interdisziplinäre Ausrichtung sowie die Fortführung der Forschungs- und Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation trägt die Professur zur Profilierung des Institutes und der Fakultät bei.
Erwartet wird die Kooperation mit Fachdidaktiken, Sozial- und Kulturwissenschaften, der Rehabilitationsmedizin.
Darüber hinaus wird die Mitarbeit im Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZLB) der Martin-Luther-Universität sowie die Beteiligung an der Weiterentwicklung der Forschungsprofile von Fakultät und Universität erwartet.
Erwünscht ist zudem die Bereitschaft zur Mitarbeit im Zentrum für Schul- und Bildungsforschung (ZSB) und zum Anschluss an eine der an der MLU etablierten Profillinien „Transformation“ oder „Wissenskulturen und Bildung“.
Erwartet wird zudem eine Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung und an der Gremienarbeit.
Weitere Aufgaben ergeben sich aus § 34 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Personen, die sich bewerben, müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 35 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt erfüllen.
Einstellungsvoraussetzungen sind insbesondere eine einschlägige Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen sowie eine pädagogische Eignung.
Erwünscht sind das erste Staatsexamen für das sonderpädagogische Lehramt (KMK Typ 6) oder ein vergleichbarer pädagogischer Abschluss.

Da die Professur Aufgaben in der Lehrer*innenbildung übernimmt, soll nach § 35 (5) des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt in der Regel nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis oder geeignete pädagogische Erfahrungen nachweist.
Erwartet werden zudem Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln.
Die sich bewerbende Person muss in der Lage sein, die Lehre in der deutschen Sprache auszubringen.

Die Martin-Luther-Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am wissenschaftlichen Personal an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist seit 2009 als „familiengerechte hochschule“ zertifiziert. Sie versteht sich als familienfreundliche Hochschule und unterstützt aktiv bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt eventueller haushaltsrechtlicher Restriktionen.

Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasst

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