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W2-Professur Inklusion und Selbstbestimmung (m/w/d)

Professur Inklusion und Selbstbestimmung (m/w/d)

An der Fakultät Soziale Arbeit, Campus Wolfenbüttel, ist zum nächstmöglichen Termin eine W2-Professur zu besetzen.

Aufgaben

  • Übernahme von Lehrveranstaltungen in den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit zu folgenden Themen:
    • Konzepte von Inklusion und Selbstbestimmung unter Berücksichtigung intersektionaler Aspekte
    • Die spezifische Bedeutung von behindernden gesellschaftlichen Bedingungen, Umwelten und Normen für Menschen
    • Professionelle Konzepte im Umgang mit herausforderndem Verhalten
    • Disability Studies, Empowerment und Selbstbestimmung
    • Handlungsfelder, Träger und Institutionen der Eingliederungshilfe
    • Versorgungsforschung (z. B. Dezentralisierung, Öffnungsprozesse) und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Umsetzung von Forschungsvorhaben
  • Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Hochschule

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (idealerweise in Sozialer Arbeit, Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Rehabilitationspädagogik, mindestens jedoch Abschluss eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Hochschulstudiengangs)
  • Pädagogisch-didaktische Vorerfahrungen (durch hochschultypische Lehrerfahrungen nachzuweisen)
  • Besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit (i. d. R. durch eine überdurchschnittliche Promotion nachzuweisen)
  • Hauptberufliche Erfahrungen im Arbeitsgebiet der Behinderten- bzw. Eingliederungshilfe (z. B. Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Beratung o. Ä.), idealerweise mit eigenen berufspraktischen Erfahrungen mit Menschen mit Behinderung, insbesondere Erwachsenen

Wünschenswert

  • Erfahrungen in der Konzeptentwicklung und Implementierung von Innovations- und Beteiligungsprozessen
  • Spezifische Methodenkenntnisse im Handlungsfeld (z. B. leichte Sprache, unterstützte Kommunikation, Peer Counseling, partizipative Forschung)
  • Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs im Lehrgebiet (z. B. durch Veröffentlichungen und/oder Tagungsbeiträge)

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG).

Die Stelle ist teilzeitgeeignet.

Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasst

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