W2-Professur Inklusion und Selbstbestimmung (m/w/d)
Professur Inklusion und Selbstbestimmung (m/w/d)
An der Fakultät Soziale Arbeit, Campus Wolfenbüttel, ist zum nächstmöglichen Termin eine W2-Professur zu besetzen.
Aufgaben
- Übernahme von Lehrveranstaltungen in den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit zu folgenden Themen:
- Konzepte von Inklusion und Selbstbestimmung unter Berücksichtigung intersektionaler Aspekte
- Die spezifische Bedeutung von behindernden gesellschaftlichen Bedingungen, Umwelten und Normen für Menschen
- Professionelle Konzepte im Umgang mit herausforderndem Verhalten
- Disability Studies, Empowerment und Selbstbestimmung
- Handlungsfelder, Träger und Institutionen der Eingliederungshilfe
- Versorgungsforschung (z. B. Dezentralisierung, Öffnungsprozesse) und rechtliche Rahmenbedingungen
- Umsetzung von Forschungsvorhaben
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Hochschule
Ihr Profil
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (idealerweise in Sozialer Arbeit, Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Rehabilitationspädagogik, mindestens jedoch Abschluss eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Hochschulstudiengangs)
- Pädagogisch-didaktische Vorerfahrungen (durch hochschultypische Lehrerfahrungen nachzuweisen)
- Besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit (i. d. R. durch eine überdurchschnittliche Promotion nachzuweisen)
- Hauptberufliche Erfahrungen im Arbeitsgebiet der Behinderten- bzw. Eingliederungshilfe (z. B. Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Beratung o. Ä.), idealerweise mit eigenen berufspraktischen Erfahrungen mit Menschen mit Behinderung, insbesondere Erwachsenen
Wünschenswert
- Erfahrungen in der Konzeptentwicklung und Implementierung von Innovations- und Beteiligungsprozessen
- Spezifische Methodenkenntnisse im Handlungsfeld (z. B. leichte Sprache, unterstützte Kommunikation, Peer Counseling, partizipative Forschung)
- Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs im Lehrgebiet (z. B. durch Veröffentlichungen und/oder Tagungsbeiträge)
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG).
Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
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