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Tenure-Track-Professur (W1) für Philosophie des Maschinellen Lernens in der Wissenschaft (m/w/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Wochen

An der Philosophischen Fakultät der Universität Tübingen ist am Philosophischen Seminar eine Tenure-Track-Professur (W1) für Philosophie des Maschinellen Lernens in der Wissenschaft (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Professur ist eingebettet in den Exzellenzcluster „Maschinelles Lernen: Neue Perspektiven für die Wissenschaft“.

Aufgaben

Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, ein ausgewiesenes Forschungsprofil in einem Kerngebiet der Philosophie sowie ein ausgewiesenes Profil zu Forschungsfragen aus dem Umfeld des maschinellen Lernens bzw. der Künstlichen Intelligenz zu besitzen.
Mögliche Kerngebiete der Philosophie liegen in der Praktischen Philosophie (z. B. Normative Ethik, Handlungstheorie oder Politische Philosophie) oder der Theoretischen Philosophie (z. B. Wissenschaftstheorie, Erkenntnistheorie oder Philosophie des Geistes).
Beispiele für typische Kombinationen sind:

  • Kernbereich der Praktischen Philosophie und Ethik des maschinellen Lernens bzw. der Künstlichen Intelligenz
  • Kernbereich der Theoretischen Philosophie und Wissenschaftstheorie des maschinellen Lernens bzw. der Künstlichen Intelligenz (z. B. Erklärbarkeit und Vertrauen in algorithmische Entscheidungen)

Ziel der Professur ist die enge Verbindung der Forschung im Philosophischen Seminar mit der Forschung im Bereich des maschinellen Lernens in Tübingen.
Es wird erwartet, dass sich die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber aktiv am Exzellenzcluster beteiligt. Dies umfasst:

  • Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte an der Schnittstelle zwischen maschinellem Lernen und Philosophie
  • Mitwirkung an organisatorischen und umsetzungsbezogenen Aufgaben des Exzellenzclusters

In der Lehre wird erwartet, Lehrveranstaltungen am Philosophischen Seminar und möglicherweise auch im internationalen Master-Studiengang „Machine Learning“ des Fachbereichs Informatik anzubieten.

Voraussetzungen

  • Herausragende Dissertation einschlägiger Ausrichtung
  • International beachtete Publikationen in den genannten Bereichen
  • Drittmitteleinwerbungen sowie Erfahrungen in der Lehre sind von Vorteil
  • Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen nach § 51 LHG
  • Eine erfolgte Habilitation ist ein Ausschlussgrund für eine erfolgreiche Bewerbung
  • Bewerberinnen und Bewerber, die in Tübingen promoviert haben, sollen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Tübingen wissenschaftlich tätig gewesen sein

Rahmenbedingungen

Die Besetzung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit, zunächst für vier Jahre. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist nach positiver Zwischenevaluation vorgesehen.
Die Lehrverpflichtung beträgt zunächst vier, nach positiver Zwischenevaluation sechs Semesterwochenstunden.
Die Stelle ist mit Tenure-Track für die Berufung auf eine W3-Professur verbunden. Bei positiver Endevaluation erfolgt die Berufung auf eine W3-Stelle ohne erneute Ausschreibung in einem vereinfachten Berufungsverfahren.

Die konkreten Kriterien für die Zwischen- und Endevaluation finden sich im allgemeinen Qualitätssicherungskonzept der Universität Tübingen.

Die Universität Tübingen setzt sich für die Ziele der Gleichstellung und Diversität ein und fördert aktiv Chancengleichheit. Zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre werden qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Qualifizierte internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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