Professur (W3) für Neuropathologie
Am Fachbereich Medizin und der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Marburg, ist zum Sommersemester 2027 eine Professur (W3) für Neuropathologie zu besetzen.
Die Professur vertritt das Fach Neuropathologie in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Mit ihr ist die Leitung des eigenständigen Institutes für Neuropathologie am Fachbereich Medizin und am Universitätsklinikum Marburg / UKGM verbunden.
Aufgaben
Die Aufgaben des Instituts in der stationären und ambulanten Krankenversorgung umfassen das gesamte Spektrum der Neuropathologie einschließlich der elektronenmikroskopischen Diagnostik.
Ein besonderer Fokus liegt auf:
- Neuroonkologie
- Epilepsiechirurgie
- vaskulärer Neuropathologie
- Untersuchungen des peripheren, auch enteralen Nervensystems
Die Weiterentwicklung der molekularen Neuropathologie als translationalem Ansatz für neue Therapien von Hirntumoren wird erwartet.
Ebenso wird die Zusammenarbeit mit dem Comprehensive Cancer Center (CCC) Marburg und wünschenswerterweise mit dem Institut für Pathologie vorausgesetzt.
In der Forschung soll sich die Professur in die Schwerpunkte Neurowissenschaften, Inflammation / Infektion und / oder Tumorforschung integrieren und die Profilbildung des Fachbereichs im Bereich Neuroonkologie und / oder Neuroinflammation strategisch unterstützen.
Hierfür soll mit bestehenden Forschungsverbünden, Instituten und Kliniken aktiv kooperiert werden.
Die Professur soll sich zudem bei der Einwerbung von kompetitiven Drittmitteln, einschließlich Forschungsverbundanträgen, besonders engagieren.
Die Mitwirkung in den Nachwuchsförderprogrammen und dem Clinician-Scientist-Programm des Fachbereichs Medizin wird erwartet.
Lehre
Ein starkes Engagement in der Lehre sowohl in der Humanmedizin als auch in den lebenswissenschaftlichen Studiengängen (Humanbiologie) des Fachbereichs wird vorausgesetzt.
Ebenso die Beteiligung an:
- der Curriculumsentwicklung
- interdisziplinären Lehrprojekten
- der Implementierung des NKLM (Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin)
Anforderungen
Gesucht wird ein/e international hervorragend ausgewiesene/r Wissenschaftler/in (m/w/d) im Fachgebiet Neuropathologie mit exzellenter klinisch-diagnostischer Expertise.
Teil des Profils sollen sein:
- herausragende Publikationen
- erfolgreiche Einwerbung von kompetitiven Drittmitteln
- hohes Maß an Kooperationsbereitschaft
- starkes Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit
- fundierte Lehrkompetenz und -erfahrung
Einstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin
- pädagogische Eignung
- Promotion
- wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation bzw. habilitationsgleichwertige Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können
- Anerkennung als Fachärztin / Facharzt für Neuropathologie
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der §§ 67 und 68 HessHG.
Die mit der Professur zusammenhängenden Aufgaben der Krankenversorgung und der Leitung der Klinik werden durch einen Chefarztvertrag mit der UKGM GmbH geregelt.
Die Universitäten Gießen und Marburg haben mit der Technischen Hochschule Mittelhessen den Forschungscampus Mittelhessen gegründet.
In diesem Rahmen wird die Bereitschaft zur hochschul- und fachbereichsübergreifenden Kooperation in Campus-Schwerpunkten und Profilbereichen sowie die Mitarbeit in Verbundprojekten erwartet.
Insbesondere werden eine standortübergreifende patientenorientierte klinische Forschung und die Beteiligung an gemeinsamen klinischen Studien vorausgesetzt.
Die Philipps-Universität misst einer intensiven Betreuung der Studierenden und Promovierenden große Bedeutung zu und erwartet:
- eine ausgeprägte Präsenz an der Universität
- ein hohes Maß an Engagement auf dem Gebiet der akademischen Lehre
- eine intensive Beteiligung an der geplanten Weiterentwicklung der Medizinerausbildung / Medizinerinnenausbildung
Die Philipps-Universität fördert Frauen und fordert diese zur Bewerbung auf.
Personen mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität Marburg bekennt sich zum Ziel der familiengerechten Hochschule.
Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
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