Professur Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Übergangssystem und Übergangsmanagement (m/w/d)
Professur Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Übergangssystem und Übergangsmanagement (m/w/d)
An der Fakultät Handel und Soziale Arbeit, Campus Suderburg, ist zum nächstmöglichen Termin eine W2-Professur zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
- Übernahme von Lehrveranstaltungen in Präsenz- und Online-Formaten des Bachelorstudienangebotes Soziale Arbeit zu folgenden Themen:
- Jugendarbeit und Schulsozialarbeit mit Schwerpunkt auf der Berufsorientierung
- Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in Bezug auf Übergänge
- Erhebungen und Analysen von sozialen Ungleichheiten in Übergängen
- Betreuung, Wiedereingliederung und Inklusion
- Gestaltung von Berufsbildungsangeboten
- Berufsbildungs- bzw. Arbeitsmarktforschung
- Umsetzung von Forschungsvorhaben
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Hochschule
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (wünschenswert Soziale Arbeit/Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaften wie z. B. Erziehungs-, Gesellschafts-, Politik-, Wirtschaftswissenschaften, Sonderpädagogik, Wirtschaftspädagogik)
- Pädagogisch-didaktische Vorerfahrungen (durch hochschultypische Lehrerfahrungen nachzuweisen; idealerweise Erfahrungen in der Online-Lehre)
- Besondere Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit (i. d. R. durch eine überdurchschnittliche Promotion nachzuweisen)
- Hauptberufliche Erfahrungen mit Themen und Zugängen aus dem Schwerpunkt des Lehrgebietes, insbesondere:
- Sozialarbeiterische Tätigkeiten mit Klient*innen
- Verantwortliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Administration, konzeptioneller Ausgestaltung und/oder Evaluation und Monitoring von Leistungen der Übergangsgestaltung
- Detaillierte Kenntnisse von Akteuren, Rechtsgrundlagen, Organisations- und Trägerstrukturen sowie Prozessen und Wirkungen im Übergangssystem
- Idealerweise Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs zur Übergangsgestaltung und zum Übergangssystem (z. B. durch Veröffentlichungen nachzuweisen)
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG).
Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
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