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Professur (m/w/d) für Straf- und Strafprozessrecht W 2 HBesG

An der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) ist im Fachbereich Polizei zum nächstmöglichen Termin am Campus Kassel eine Professur (m, w, d) für Straf- und Strafprozessrecht W 2 HBesG zu besetzen.
Sollten die Voraussetzungen für eine Ernennung zur Professorin oder zum Professor noch nicht gegeben sein, ist zunächst auch eine Einstellung im Beamtenverhältnis in der A-Besoldung oder im Beschäftigtenverhältnis möglich.

Aufgaben

  • Vermittlung der Inhalte nach den curricularen Vorgaben in den polizeilichen Bachelor-Studiengängen (Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst) Schutzpolizei sowie Kriminalpolizei mit den Vertiefungsrichtungen Allgemeine Kriminalistik und Cyberkriminalistik
  • Durchführung sämtlicher Lehrveranstaltungen im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts
  • Methodisch-didaktische Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, interdisziplinäres Denken und Handeln, selbständiges Problemlösen, Arbeitsorganisation und Effizienz
  • Bezüge zu anwendungsbezogener Forschung sind ausdrücklich erwünscht
  • Durchführung von Prüfungen und Betreuung von Bachelorarbeiten
  • Forschung
  • Mitwirkung bei Koordination und Vertretung des Fachs innerhalb und außerhalb der Hochschule
  • Beteiligung an der Weiterentwicklung des Curriculums
  • Aktualisierung des Fachwissens und Erhalt des Praxisbezugs zum Polizeidienst

Die Hochschule

Die Hochschule bildet in zwei Fachbereichen an den vier Campus Gießen, Kassel, Mühlheim und Wiesbaden den Nachwuchs des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sowie die zugelassenen Tarifbeschäftigten des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts aus und fort.
Darüber hinaus nimmt die HöMS als Auftragsangelegenheit die Fortbildung der Beschäftigten der hessischen Landesverwaltung sowie als polizeiliche Aufgaben nach dem Hessischen Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Fortbildung aller Polizeibediensteten des Landes, das Nachwuchsmanagement und die Einstellung von Polizei-/Kriminalkommissaranwärterinnen und -anwärtern, die Beratung und Unterstützung der Polizeibehörden, die Leistung polizeipsychologischer Dienste, die Mitwirkung bei der Fortentwicklung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel und die Verantwortlichkeit für die Koordinierung und Durchführung internationaler polizeilicher Ausbildungs- und Ausstattungshilfe wahr.

Voraussetzungen

  • Die erforderlichen Qualifikationen und die Einstellungsvoraussetzungen für die Professur sind in § 68 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) festgelegt
  • Die fachlichen Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen für den jeweiligen Studiengang
  • Zwei juristische Staatsexamen, mindestens mit der Note „befriedigend“ abgelegt
  • Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit – in der Regel durch eine Promotion
  • Pädagogische Eignung
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
  • Lehrerfahrung ist wünschenswert
  • Mindestvoraussetzungen für die Einstellung als Professorin oder Professor:
    • Ein den Lehraufgaben entsprechendes abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium
    • Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit nach § 67 Abs. 1 HessHG
    • Pädagogische Eignung
  • Als Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit gilt in der Regel die Qualität der Promotion
  • Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs
  • Nachweis der Lehrbefähigung und pädagogischen Eignung in einer Probelehrveranstaltung
  • Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studiengänge sowie in der Hochschulselbstverwaltung
  • Bereitschaft, an mehreren Campus, in mehreren Studiengängen der HöMS sowie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu lehren

Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die genannten Disziplinen am Fachbereich Polizei in der Lehre und in der Forschung zu vertreten.

Rahmenbedingungen

  • Bewerbungen aller Menschen sind unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder sozialer Herkunft willkommen
  • Generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt; Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind besonders erwünscht
  • Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
  • Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert
  • Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich
  • Die Hochschule wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundliche Hochschule Land Hessen“ ausgezeichnet
  • Der Arbeitsplatz wird im Rahmen des hochschulischen Gesundheitsmanagements ergonomisch ausgestattet
  • Beschäftigte des Landes Hessen erhalten ein kostenfreies Landesticket für den öffentlichen Personennahverkehr im gesamten Land Hessen

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