Professur (m/w/d) für Politikwissenschaft W 2 HBesG
An der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) ist im Fachbereich Verwaltung zum nächstmöglichen Termin am Campus Mühlheim eine Professur (m, w, d) für Politikwissenschaft W 2 HBesG zu besetzen.
Sollten die Voraussetzungen für eine Ernennung zur Professorin oder zum Professor noch nicht gegeben sein, ist zunächst auch eine Einstellung im Beamtenverhältnis in der A-Besoldung oder im Beschäftigtenverhältnis möglich.
Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die Politikwissenschaft im Fachbereich Verwaltung in Lehre und Forschung in ihrer Breite zu vertreten.
Ihre Aufgaben
- Konzeption und Übernahme von Lehrveranstaltungen in den Bachelor-Studiengängen „Public Administration“, „Digitale Verwaltung“ und „Sozialverwaltung - Rentenversicherung“ in der Regel am Campus Mühlheim sowie ggf. im Masterstudiengang „Public Administration“
- Methodisch-didaktische Vermittlung politikwissenschaftlicher Grundlagen mit Fokus auf:
- die politischen Systeme der Bundesrepublik Deutschland und Europas
- Kommunalverwaltung und -politik
- Herausforderungen für die liberale Demokratie
- Engagement in der Lehre sozialwissenschaftlicher empirischer Methoden
- Einbringung persönlicher Expertise in Forschungsfeldern wie:
- Verwaltungswissenschaften
- Public Administration
- Demokratieforschung
- vergleichende Politikwissenschaft
- Sicherheitsforschung
- Transformationen der öffentlichen Verwaltung
- Durchführung von Forschungs- und/oder Praxisprojekten sowie Akquise von Drittmitteln in den genannten Forschungsfeldern
- Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Hochschule und der Studienfächer
- Engagement in der Hochschulselbstverwaltung
- Bereitschaft, an mehreren Campus der HöMS sowie im Rahmen der Fort- und Weiterbildung zu lehren
- Mitwirkung an der Internationalisierung der Hochschule
Ihre Qualifikationen
Die erforderlichen Qualifikationen und Einstellungsvoraussetzungen für die Professur sind in § 68 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) festgelegt.
Mindestvoraussetzungen für die Einstellung als Professorin oder Professor sind:
- Ein den Lehraufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium
- Die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 67 Abs. 1 HessHG erforderliche Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit
- Die dafür erforderliche pädagogische Eignung
Als Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit gilt in der Regel die Qualität der Promotion. Darüber hinaus werden nach den Anforderungen der Stelle zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis verlangt, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Erwartet werden:
- Ein abgeschlossenes, sozialwissenschaftliches Hochschulstudium mit einem für die Politikwissenschaft einschlägigen Profil in Forschung und Lehre
- Ein sichtbares Forschungsprofil in mindestens zwei der genannten Themenbereiche, nachgewiesen durch:
- stete und qualitativ hochwertige wissenschaftliche Veröffentlichungen
- Drittmitteleinwerbungen
- Erfahrungen in der Wissenschaftskommunikation
- Vorlage eines Forschungskonzepts im Zuge des weiteren Berufungsverfahrens
- Mehrjährige Lehrerfahrungen im Bereich der Politik- oder Verwaltungswissenschaft (die Lehrbefähigung und pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen)
- Erfahrungen in der Mitwirkung in Gremien hochschulischer Selbstverwaltung sind wünschenswert
Die Hochschule
Die Hochschule bildet in zwei Fachbereichen an den vier Campus Gießen, Kassel, Mühlheim und Wiesbaden den Nachwuchs des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes aus.
Im Fachbereich Verwaltung werden die Studierenden von Behörden des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an die Hochschule gesandt.
Darüber hinaus nimmt die HöMS die Fortbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung sowie aller Polizeibediensteten des Landes wahr.
Neben dem Fachbereich Polizei, der die Ausbildung der Studierenden umsetzt, übernimmt die HöMS weitere Aufgaben für die hessische Polizei wie z. B. das Nachwuchsmanagement.
Rahmenbedingungen
- Bewerbungen von allen Menschen werden unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft begrüßt
- Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt; die Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind daher besonders erwünscht
- Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
- Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert
- Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich
- Die Hochschule wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundliche Hochschule Land Hessen“ ausgezeichnet
- Der Arbeitsplatz wird im Rahmen des hochschulischen Gesundheitsmanagements ergonomisch ausgestattet
- Beschäftigte des Landes Hessen erhalten ein kostenfreies Landesticket für den öffentlichen Personennahverkehr in ganz Hessen
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