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Professur (m/w/d) für das Fachgebiet Öffentliches Recht

Professur (W2) für Öffentliches Recht

An der Fakultät für Rechts- und Kommunalwissenschaften der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl ist zum 1. März 2027 eine Professur (W2) für Öffentliches Recht zu besetzen.

Aufgaben und Erwartungen

Die künftige Lehrperson (m/w/d) soll:

  • Fachgebiete aus der gesamten Breite des Verwaltungsrechts in Forschung und Lehre vertreten
  • Praxiserfahrung in den genannten Bereichen nachweisen

Erwartet werden:

  • Fundierte Kenntnisse sowie möglichst umfangreiche einschlägige berufliche Erfahrung
  • Bereitschaft, Lehrveranstaltungen auch in anderen juristischen Fächern und in allen Studiengängen der Hochschule abzuhalten
  • Engagement in interdisziplinären Forschungs- und Lehrprojekten sowie in der Selbstverwaltung der Hochschule
  • Offenheit gegenüber modernen Lehrmethoden (e-Learning, blended learning)

Qualifikationsprofil

Gesucht wird vorrangig eine Person mit:

  • Befähigung zum Richteramt (mindestens 6,5 Punkte in beiden Examina)
  • Umfangreiche Praxiserfahrung in kommunalen oder staatlichen Verwaltungsbehörden

Ebenfalls berücksichtigt werden Bewerber:innen mit:

  • Erfahrung in der Verwaltungs- oder Sozialgerichtsbarkeit
  • Tätigkeit als Rechtsanwält:in in der Beratung von Kommunen, Kommunalorganen oder deren Teilen
  • Ausnahmsweise auch Beratungserfahrung gegenüber Kommunen oder anderen Trägern öffentlicher Gewalt

Rahmenbedingungen

Die Hochschule Kehl bietet:

  • Eine moderne, familiengerechte Arbeitsumgebung mit kollegialem Miteinander
  • Bundesweit hohe W2-Besoldung
  • Lehre in kleinen Gruppen (ca. 30 Studierende)
  • Freiheit für Forschungsaktivitäten
  • Attraktives Umfeld mit hoher Lebensqualität (Nähe zu Strasbourg, Elsass, Schwarzwald)

Hinweise

  • Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Forschung und Lehre an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Rechte, Pflichten und Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus dem LHG Baden-Württemberg und dem Anforderungsprofil.

Im Auswahlverfahren sind eine Probevorlesung und ein Kolloquium vorgesehen.

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