Präsident:in (m/w/d) der Hochschule Coburg
An der Hochschule Coburg ist zum 15.03.2027 (Beginn Sommersemester 2027) die Stelle der Präsidentin / des Präsidenten (m/w/d) zu besetzen.
Über die Hochschule Coburg
Mit ca. 4.500 Studierenden, mehr als 550 Kolleg:innen (davon ca. 140 Professor:innen und ca. 80 wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen) und einem transferorientierten Profil ist die Hochschule Coburg einzigartig in der Region aufgestellt.
Sie bietet in den Bereichen MINT, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Design rund 50 Bachelor- und Masterstudiengänge an und ermöglicht Promotionen u. a. im eigenen Promotionszentrum. Exzellent vernetzt in Oberfranken durch das Innovationsdreieck Coburg – Kronach – Lichtenfels, pflegt sie enge Kontakte zur Berufspraxis und engagiert sich in anwendungsbezogener Lehre und Forschung.
Neben der Vermittlung von Fachkompetenzen befähigt sie ihre Studierenden zu unternehmerischem und nachhaltigem Denken und Handeln. Durch interdisziplinäres Arbeiten und interkulturelles Denken werden Absolvent:innen umfassend auf eine digital und international vernetzte Arbeitswelt vorbereitet.
Ihr Profil
Sie sind eine profilierte Persönlichkeit mit einschlägiger Leitungserfahrung, die die Hochschule mit Engagement und Respekt für die Wissenschaft und Vielfalt der Fachkulturen strategisch weiterentwickelt und im Wettbewerb profiliert positioniert.
- Sie schaffen Rahmenbedingungen, in denen alle Hochschulangehörigen ihr Potenzial entfalten und in einem exzellenten, akademischen und inklusiven Arbeits- und Lernumfeld wirken können.
- Sie überzeugen durch Führungserfahrung und Kompetenz in Organisations- und Strategieentwicklung, inklusive Change- und Qualitätsmanagement.
- Sie stärken Studium und Lehre, Forschung, Transfer und Weiterbildung und verankern die Hochschule sichtbar in Stadt, Region sowie durch stetige Internationalisierung.
- Als hervorragende:r Netzwerker:in – vorzugsweise mit Erfahrung in der Hochschullandschaft – verfügen Sie über durchsetzungsstarkes Verhandlungsgeschick und prägen die Entwicklung der Hochschule mit überzeugenden Visionen im Kontext des Hochschulinnovationsgesetzes.
- Sie vermitteln Begeisterung und Orientierung für die Weiterentwicklung und Erfolge der Hochschule und inspirieren wie mobilisieren die Hochschulgemeinschaft.
- Als hochmotivierte und entscheidungsfreudige Führungspersönlichkeit besitzen Sie:
- Herausragende Kommunikations-, Kooperations- und Integrationsfähigkeiten
- Strategisches und unternehmerisches Denken
- Erfolgreiche Kooperationen mit Akteur:innen aus Wissenschaft, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur
- Sie sind präsent an den Hochschulstandorten und bringen sich aktiv in die Hochschulgemeinschaft ein.
- Sie treiben Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Vielfalt und Internationalisierung voran und positionieren die Hochschule als Ort für Unternehmergeist und Innovation in Lehre, Forschung und Transfer.
- Sie haben Verantwortung in Führungspositionen übernommen und diese mit hohem Engagement und ausgeprägter Sozialkompetenz umgesetzt.
Rahmenbedingungen
- Die Präsident:in wird vom Hochschulrat gewählt und dem Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst zur Bestellung vorgeschlagen.
- Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Zeit (Besoldungsgruppe W3 mit Funktions-Leistungsbezug) oder – sofern nicht bereits als Professor:in im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit an einer bayerischen Hochschule – Beschäftigung in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis.
- Die Amtszeit umfasst zwölf Semester (einschließlich des Semesters der Bestellung); eine Wiederwahl ist einmal zulässig.
Voraussetzungen
Zur Präsident:in kann bestellt werden, wer:
- der Hochschule als Professor:in angehört oder
- eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und
- durch mehrjährige verantwortliche berufliche Tätigkeit in leitender Position mit Führungsverantwortung (insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege) erwarten lässt, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein.
Erfahrung im Hochschul- und/oder Wissenschaftsbereich sind von Vorteil.
Die Rechtsstellung und Aufgaben sind in Artikel 31 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes festgelegt.
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