Nachwuchsgruppenleitung | KI, digitale Souveränität und vertrauenswürdige Informationsinfrastrukturen | Rückkehrprogramm Nordrhein-Westfalen
Das NRW-Rückkehrprogramm bietet hochqualifiziertem Forschungsnachwuchs aus dem Ausland die Chance zum Aufbau und zur Leitung einer selbstständigen Nachwuchsgruppe an einer Universität in Nordrhein-Westfalen.
Es wird eine personengebundene Finanzierungszusage in Höhe von bis zu 1,25 Mio. Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Insgesamt können drei Nachwuchswissenschaftlerinnen oder -wissenschaftler gefördert werden.
Forschungsthema
Die Ausschreibung 2026 adressiert das Thema „KI, digitale Souveränität und vertrauenswürdige Informationsinfrastrukturen“. Dabei ist ein weites Verständnis dieses Themenfeldes zugrunde zu legen. Zulässig sind u. a. Bewerbungen aus den Bereichen:
- KI, ML, Data Science
- Cybersicherheitsforschung
- Datenökonomie und -infrastrukturforschung
- HPC und Quantencomputing
- Mensch-Maschine-Interaktion
- digitale Verwaltungs- und Infrastrukturforschung
- Medien- und Kommunikationswissenschaften
- Rechtswissenschaft
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Technikfolgenabschätzung, Ethik und Governance digitaler Technologien
Auch Kombinationen dieser und weiterer Forschungsbereiche sind möglich, sofern das vorgeschlagene Projekt sowie das Profil der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Schwerpunkt dem genannten Thema zugerechnet werden können. Die Relevanz des Forschungsthemas für diesen Bereich muss deutlich erkennbar und überzeugend dargelegt werden.
Voraussetzungen
- Promotion, die zum Bewerbungsschluss mindestens zwei und höchstens sechs Jahre zurückliegt
- Mindestens 12 Monate erfolgreicher wissenschaftlicher Forschung außerhalb Deutschlands, die zum Zeitpunkt der Förderzusage im Frühsommer 2027 andauert
- Lebensmittelpunkt lag in der Vergangenheit in Deutschland
- Deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich
Bereits bestehende Kontakte zu nordrhein-westfälischen Universitäten sind nicht zwingend erforderlich, eine Bezugnahme auf Ressourcen und Kooperationsmöglichkeiten am gewünschten Standort ist jedoch von Vorteil.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.
Wir sehen uns der Gleichstellung von schwerbehinderten Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen i. S. d. § 2 Abs. 3 SGB IX in besonderer Weise verpflichtet und begrüßen ausdrücklich entsprechende Bewerbungen.
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