
Kraftfahrer*in (m/w/d) im Internen Service in der Agentur für Arbeit Trier (Arbeitsort: Neuwied) - Inklusiver Job
Bundesagentur für Arbeit
Der Arbeitsmarkt bewegt sich jeden Tag, wir bewegen mit – das ist unsere Verantwortung. Trends erkennen, mit Kolleginnen und Kollegen, Unternehmen und Politik die Initiative ergreifen und das Wichtigste: Menschen beruflich weiterbringen und unterstützen. Werden auch Sie Teil des größten Netzwerkes am Arbeitsmarkt, der Bundesagentur für Arbeit. Unterstützen Sie als Kraftfahrer/-in in der Agentur für Arbeit bei der Organisation des täglichen Büroalltags und tragen so zum erfolgreichen Geschäftsbetrieb bei.
Kraftfahrer*in (m/w/d) im Internen Service in der Agentur für Arbeit Trier (Arbeitsort: Neuwied)
Aufgaben und Tätigkeiten
- Personentransporte, Besorgungs- und Kurierfahrten
- Führen der Fahrtenbücher
- Überwachen und Reinigen der Dienstfahrzeuge
Voraussetzungen
- Wünschenswert sind Vorerfahrungen als Berufskraftfahrer/-in Personentransport oder Fahrer/-in mit mehrjähriger Erfahrung im Personentransport
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation erwünscht
- Führerschein Fahrerlaubnisklasse B
- Führerschein Fahrerlaubnisklasse D erwünscht
- Langjährige, unfallfreie Fahrpraxis erwünscht
- Zwingend erforderlich: Sie haben keine aktuellen Einträge im Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes (bitte bestätigen Sie dies in Ihrer Bewerbung)
- Einwandfreies Führungszeugnis ist zwingend erforderlich
- Grundkenntnisse der Ablauf- und Ablauforganisation in der Dienststelle
- Grundkenntnisse in der Handhabung von Navigationssystemen
- Grundkenntnisse in der Handhabung der Fahrzeuge
- Wünschenswert ist außerdem eine hohe Dienstleistungsorientierung sowie ein pfleglicher und sorgsamer Umgang mit den Fahrzeugen
- Ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild ist für uns selbstverständlich und wird erwartet
- Ein flexibler zeitlicher Einsatz je nach Einsatzaufkommen wird erwartet
Wir bieten
- ein Festgehalt nach der Entgeltgruppe VII, Entwicklungsstufe 1 des Tarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/ba-tarifvertrag), plus Zulage (derzeit rund 2.819,64 € mtl. Brutto in Vollzeit)
- Die Arbeitszeit umfasst den Dienst am Steuer, Vor- und Abschlussarbeiten, Wartezeiten, Wagenpflege, Wartungsarbeiten und sonstige Arbeit.
- Die höchstzulässige Arbeitszeit richtet sich nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).
- Wenn die Kraftfahrerin/der Kraftfahrer schriftlich einwilligt, kann die höchstzulässige Arbeitszeit im Hinblick auf die in ihr enthaltenen Wartezeiten auf bis zu 15 Stunden täglich ohne Ausgleich verlängert werden ( � 7 Abs. 2a ArbZG); sie darf 268 Stunden im Kalendermonat ohne Ausgleich nicht übersteigen. In diesem Fall wird neben dem Festgehalt nach TE VII noch eine Kraftfahrerpauschale gewährt:
• Pauschalgruppe 1 bei einer Monatsarbeitszeit von 185 bis zu 221 Stunden = 30 % des Grundgehalts
• Pauschalgruppe 2 bei einer Monatsarbeitszeit von mehr als 221 bis zu 268 Stunden = 55 % des Grundgehalts
- vielfältige Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- ausgewogene Work-Life Balance, vielfältige Gesundheitsangebote und 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr (der 24.12. und 31.12. sind zudem arbeitsfrei) ab 2027 31 Tage Urlaub pro Kalenderjahr.
- eine betriebliche Altersvorsorge sowie eine Jahressonderzahlung
- Chancengleichheit, kulturelle Vielfalt und barrierefreie Arbeitsumgebung – bei uns zählt der Mensch.
- UND vor allem eins: eine sinnstiftende Tätigkeit zum Wohl der Allgemeinheit
Die BA setzt sich für die Chancengleichheit von Männern und Frauen ein und fordert daher Frauen auf, sich zu bewerben.
Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht.
„Die Stelle ist nach � 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz für die Dauer von 24 Monaten befristet zu besetzen und kann Vollzeit oder Teilzeit ausgeübt werden. Aus arbeitsrechtlichen Gründen können gemäß � 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nur Bewerbende berücksichtigt werden, die noch nicht bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt waren.“
Die ausgeschriebene Stelle kann in Vollzeit und in Teilzeit besetzt werden.
Auswahlgespräche sind für die KW 43 oder KW 44 geplant.
Bewerben Sie sich jetzt online über unser Bewerbungsportal. Dort können Sie nach einer Registrierung Ihr Bewerbungsprofil erstellen. Bei Unklarheiten hilft unser Erklärvideo weiter: https://www.arbeitsagentur.de/ba-karriere/bewerbungsportal-erklaervideo.
Bei technischen Problemen rufen Sie bitte unsere gebührenfreie Hotline an: 0800-4 5555-01.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Bewerbung!
Ansprechpartner/-in bei Rückfragen:
Herr Jörg Schäfer
E-Mail: Karriere.Suedwest@arbeitsagentur.de