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Juniorprofessur (W1) mit Tenure Track nach W3 „Musikpädagogik / Musikdidaktik"

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verfolgt mit der Ausschreibung der Juniorprofessur mit Tenure Track das Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit einer exzellenten Perspektive bereits zu einem frühen Zeitpunkt ihrer Karriere Eigenständigkeit zu ermöglichen und ihnen langfristige Karriereperspektiven zu bieten. Die Juniorprofessur mit Tenure Track richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase.

In der Philosophischen Fakultät II, Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist zum Wintersemester 2027/28 folgende Stelle zu besetzen:
Juniorprofessur (W1) mit Tenure Track nach W3 „Musikpädagogik / Musikdidaktik“

Gesucht wird eine engagierte und teamfähige Persönlichkeit mit herausragender wissenschaftlicher Promotion im Bereich Musikpädagogik/Musikdidaktik, die das Fachgebiet Musikpädagogik/Musikdidaktik nach Einlösung des Tenure Tracks in Forschung und Lehre in seiner ganzen Breite vertritt. Erwünscht wird die Fähigkeit zum Anschluss an die Profillinien der Universität „Wissenskulturen und Bildung“ oder „Transformation“.

Aufgaben

  • Unterricht in den Studiengängen für Lehramt an Gymnasien, Sekundarschulen und Grundschulen sowie im Master of Education Musik
  • Betreuung der Studierenden und von Abschlussarbeiten sowie Nachwuchsförderung
  • Vermittlung von Zielen, Inhalten und Methoden des Musikunterrichtes
  • Nachweis von Kompetenzen im Bereich aktueller Musikentwicklungen sowie deren Vermittlung und Forschungstätigkeit in diesem Bereich
  • Interdisziplinäre Kooperation inneruniversitär mit den Fächern des IMMS, außeruniversitär insbesondere mit der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik (EHK)
  • Weiterentwicklung des Faches Musikpädagogik/Musikdidaktik in Forschung und Lehre
  • Aktives nationales (z. B. im Musikland Sachsen-Anhalt) und internationales Engagement beim Transfer musikpädagogischer Expertise in die Gesellschaft
  • Mitwirkung in akademischer Selbstverwaltung sowie Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung

Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach der LVVO LSA § 4 Abs. 1: zunächst vier SWS, bei positiver Zwischenevaluation in der zweiten Dreijahresphase sechs SWS. Weitere Aufgaben ergeben sich aus § 34 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

  • Berufungsvoraussetzungen gemäß § 40 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Master of Education im Fach Musik oder 1. Staatsexamen Lehramt Musik, 2. Staatsexamen wünschenswert)
  • Pädagogische Eignung (nachgewiesen bevorzugt durch Erfahrungen in der Hochschullehre oder im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften im Fach Musik)
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, nachgewiesen durch die herausragende Qualität einer Promotion mit musikpädagogischem/musikdidaktischem Schwerpunkt
  • Zeit zwischen letzter Prüfungsleistung der Promotion und Bewerbung in der Regel nicht mehr als sechs Jahre (familienbedingte Auszeiten und Arbeitszeitreduktionen werden angemessen berücksichtigt)
  • Nachweis einer dreijährigen Schulpraxis oder geeigneter pädagogischer Erfahrungen (§ 35 (5) des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt)
  • Internationale Bewerbende: Nachweis der für die Lehre auf Deutsch erforderlichen Sprachkenntnisse (C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) spätestens zum Zeitpunkt der Zwischenevaluation (drittes Jahr nach Dienstantritt)

Rahmenbedingungen

Juniorprofessuren werden im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Zeit zunächst für drei Jahre besetzt. Nach positiver Zwischenevaluation erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre. Bei positiver Tenure-Evaluation erfolgt ohne erneute Ausschreibung eine Überführung in eine unbefristete W3-Professur und – sofern die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, alternativ die Übernahme in ein unbefristetes privatrechtliches Dienstverhältnis.

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Die Universität ist seit 2009 als „familiengerechte hochschule“ zertifiziert und versteht sich als familienfreundliche Hochschule, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aktiv unterstützt.

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt eventueller haushaltsrechtlicher Restriktionen.

Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasst

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