Juniorprofessur (W1) für Polnisches Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung mit Tenure Track nach W2 (m/w/d/x)
An der Europa-Universität Viadrina ist an der Juristischen Fakultät zum 01.10.2027 eine Juniorprofessur (W1) für Polnisches Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung mit Tenure Track nach W2 (m/w/d/x) im Angestelltenverhältnis in Vollzeit zu besetzen.
Die Juniorprofessur soll die Lehre und Forschung an der Viadrina mit einem besonderen Fokus auf die polnisch-deutsche Rechtsvergleichung im Privatrecht stärken und zur Profilbildung der Universität beitragen. Sie ist am Collegium Polonicum angesiedelt, einer Gemeinschaftseinrichtung der Viadrina und der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań. Die Lehre wird vorwiegend im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jura-Studiums erbracht. Dieses einzigartige Studienangebot gibt Studierenden die Möglichkeit, in beiden Rechtsordnungen einen Abschluss zu erlangen. Die Juniorprofessur soll insbesondere in Gremien zur Organisation des Deutsch-Polnischen Jurastudiums mitwirken.
Qualifikationen
Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber bringt folgende Qualifikationen mit:
- eine herausragende Dissertation auf einem der Gebiete der Denomination
- die erkennbare Bereitschaft zur Herausbildung eines weiteren, das ostmittel- und osteuropäische Profil der Viadrina stärkenden Forschungsschwerpunkts auf den Gebieten der Ausschreibung
- die Fähigkeit, auf den Gebieten der polnisch-deutschen Rechtsvergleichung im Privatrecht oder des Internationalen Privatrechts in polnischer und in deutscher Sprache zu lehren, insbesondere im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jurastudiums
- die Bereitschaft zur Einwerbung drittmittelfinanzierter Projekte
Wünschenswert
- die Bereitschaft zur Entwicklung und Anwendung innovativer Lehrmethoden
- die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der privatrechtlichen Praxis sowie die Einbindung von Praktiker*innen in die Lehre
- die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an interdisziplinären Projekten und Studiengängen
- Gender- und Diversitykompetenz in Forschung und Lehre
- die Bereitschaft zur internationalen Kooperation, vor allem mit ostmittel- und osteuropäischen Kolleg*innen, insbesondere der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań
Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftler*innen in den ersten Jahren nach der Promotion, die die Voraussetzungen gemäß § 47 BbgHG erfüllen. Personen, die bereits die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4a BbgHG erfüllen, können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Die Juniorprofessur ist zunächst auf drei bis vier Jahre befristet und wird nach positiver Bewährungsevaluation regulär auf maximal sechs Jahre verlängert. Die Festlegung des Zeitpunkts der Bewährungsevaluation und der Dauer der Befristung erfolgen im Rahmen der Berufungsvereinbarung vor der Stellenbesetzung. Die abschließende Tenure-Evaluation, die über die Berufung auf Lebenszeit entscheidet, wird spätestens neun Monate vor Ablauf der zweiten Phase der Juniorprofessur eingeleitet. Das Verfahren regelt die Satzung für die Evaluation von Akademischen (Junior-)Dozenturen, Juniorprofessuren sowie Tenure Track-Professuren der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vom 19.11.2025.
Die Stiftung Europa-Universität Viadrina setzt sich aktiv für die Vielfalt und Gleichstellung aller Mitarbeitenden ein, legt besonderen Wert auf die Umsetzung von Gleichstellungs- und Inklusionsmaßnahmen und fordert insbesondere qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.
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