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Butler/Hausmeister (m/w/d)

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About us

Das Japanisches Generalkonsulat München sucht einen Butler/Hausmeister (m/w/d) ab November 2026 in Vollzeit. Die Arbeitszeiten sind Mo. bis Fr. 8:30 bis 17:15 Uhr (Mittagspause von 12.30 bis 13.30 Uhr). Bei Bedarf sind auch Überstunden zu leisten.

Tasks

  • Garderobendienst und Servieren von Speisen und Getränken bei Empfängen in der Residenz des Generalkonsuls (auch abends und an Feiertagen)
  • Mitarbeit bei Veranstaltungen des Generalkonsulats
  • Reinigung und Instandhaltung der Residenz des Generalkonsuls
  • Verwaltung der Gegenstände und Einrichtungen in der Residenz des Generalkonsuls Kontakte und Koordination mit externen Dienstleiter
  • Leichte Gartenarbeit
  • Witerdienst
  • Geschäftskommunikation in englischer Sprache
  • Sie arbeiten in einem Team mit anderen Mitarbeiter zusammen
  • Unterstützung der Verwaltungsarbeit

Profile

  • Berufserfahrung im Servieren von Speisen und Getränken
  • Gute Ortskenntnisse in München
  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Sehr gute Englischkenntnisse (konversationssicher)
  • Teamfähigkeit, Flexibilität, Diskretion und gute Umgangsformen
  • hohe Flexibilität in der Zeiteinteilung und Schichtbereitschaft, auch am Wochenende und Feiertagen
  • Erfahrung in den Reinigungs- und Gebäudeinstandhaltungsarbeiten sind von Vorteil
  • Arbeitsgenehmigung

We offer

Nähere Informationen zu unseren Benefits erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt im Bewerbungsprozess.

Additional contact details

Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Referenzen bisheriger Arbeitgeber (Zeugnisse)
  • Aktuelles Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister (diese können nachgereicht werden)

Sollten Sie sich für die Stelle interessieren, schicken Sie uns bitte Ihre Bewerbung in deutscher Sprache an die folgenden E-Mail-Adressen: stellenangebot@mu.mofa.go.jp bis zum 02.10.2026.

Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, werden im Oktober 2026 zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch können leider nicht erstattet werden.

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