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Amtsleiter:in (w/m/d) für das Rechnungsprüfungsamt

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Die Stadt Bremerhaven (ca. 120.000 Einwohner:innen) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Rechnungsprüfungsamt eine:n Amtsleiter:in (w/m/d).

Besoldung/Entgelt:
Besoldungsgruppe A 15 BremBesO (6.049,74 € bis 7.525,79 €) bzw. Entgeltgruppe 15 TVöD (Entgeltordnung/VKA, 5.827,86 € bis 8.204,11 €).

Das Rechnungsprüfungsamt ist der Stadtverordnetenversammlung gegenüber unmittelbar verantwortlich und ihr unterstellt. Es hat die Rechnungen, das Vermögen und die Schulden, die Verwahrungen, die Wirtschaftsführung der wirtschaftlichen Unternehmen und die Betätigung der Stadt als Gesellschafter oder Aktionär in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit zu prüfen. Das Nähere regeln die Verfassung für die Stadt Bremerhaven und die Rechnungsprüfungsordnung.

Aufgabengebiet

  • Leitung und Koordinierung des Amtes mit derzeit zehn Mitarbeiter:innen
  • Fachliche Gesamtverantwortung für die Erstellung, Abstimmung und abschließende Zeichnung des Schlussberichts über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung der Stadt Bremerhaven
  • Erstellung von allgemeinen Prüfungsberichten und Stellungnahmen
  • Prüfung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
  • Weiterentwicklung der Prüfungsverfahren und -methoden, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung
  • Vertretung des Amtes in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sowie des Ausschusses für Verfassung, Geschäftsordnung, Petitionsangelegenheiten und Bürgerbeteiligung
  • Beratung der Stadtverordnetenversammlung und der in ihr vertretenen Fraktionen und Gruppen sowie des Magistrats
  • Beratung der Verwaltungsführung und der Fachbereiche in Fragen der Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns
  • Mitarbeit in magistratsinternen Steuerungs- und Arbeitsgruppen
  • Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte und Netzwerkbildung in überregionalen Arbeits- und Interessengruppen

Voraussetzungen

  • Ein mit einem Mastergrad (oder vergleichbar) abgeschlossenes Studium der Verwaltungs-, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften oder des Studienganges „Entscheidungsmanagement“ bzw. „Komplexes Entscheiden“ der Universität Bremen
    oder
    eine im Rahmen eines beamtenrechtlichen Aufstiegs erworbene Qualifikation für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2
    oder
    ein mit einem Mastergrad (oder vergleichbar) abgeschlossenes Studium sowie eine mehrjährige, für das ausgeschriebene Aufgabenfeld geeignete, Berufserfahrung und mehrjährige Berufserfahrung in leitender Position im öffentlichen Dienst

Bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme im Beamtenverhältnis bzw. die spätere Beantragung der Berufung ins Beamtenverhältnis möglich.

Wünschenswerte Kenntnisse und Erfahrungen

  • Gründliche Erfahrung im Kommunalwesen, insbesondere auf dem Gebiet des gemeindlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
  • Kenntnisse in der Doppik der öffentlichen Verwaltung (vor dem Hintergrund der Umstellung der Haushaltsführung der Stadt Bremerhaven auf die Doppik ab 2030)

Persönliche Anforderungen

  • Motivierende Persönlichkeit mit hohem Maß an Führungs- und Sozialkompetenz
  • Analytisches Denkvermögen, strukturierte Arbeitsweise
  • Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
  • Ausgeprägte Beratungskompetenz
  • Besondere Loyalität und Integrität

Angebote

  • Freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre in einem engagierten und kollegialen Team
  • Vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem interessanten Aufgabenspektrum
  • Sicherer Arbeitsplatz in einer modernen und bürgerorientierten Verwaltung
  • Homeoffice, flexible Arbeitszeiten
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (u. a. Firmenfitness)
  • Lebensphasenorientierte Personalentwicklung
  • Breitgefächertes Fort- und Weiterbildungsangebot
  • Familienfreundliches Arbeiten (Zertifikat audit berufundfamilie)
  • Jobticket

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.

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