- Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege
- Sicherheit. Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen
- Nähe zum Meer. Da arbeiten, wo andere Urlaub machen
- Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen
Der Sachbereich Pflege und Unterhaltung von Extensivflächen kümmert sich unter anderem um die Pflege und die Verkehrssicherheit aller Bäume im Kieler Stadtgebiet.
Zu den Aufgaben des*der Stelleninhaber*in gehören insbesondere:
- Übernahme der gärtnerischen Arbeit in der Baumpflege (Baumschutz, Baumpflanzung und Herstellung bzw. Erhalt der Verkehrssicherheit an Bäumen, Baumfällungen und die Baumpflege an sich)
- Teilnahme am Winterdienst
- Ausbildung. Abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung zum*zur Gärtner*in oder Forstwirt*in
- Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert. Sie haben den Motorsägenlehrgang AS Baum I erfolgreich absolviert. Zusätzlich bringen Sie den Motorsägenlehrgang AS Baum II und einen Hubsteigerschein, IPAF Schulung mit
- Führerschein: Sie verfügen über einen Führerschein der Klasse B
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Erwartet wird die Bereitschaft sich Spezialkenntnisse in der Baumpflege (Klopf-, Zug-, Schall- und Bohrtechnik) sowie den Führerschein Klasse BE kurzfristig anzueignen.
Was Sie auszeichnet
Sie verfügen über die Fähigkeit, technische Zusammenhänge zu beurteilen und alternative technische Lösungen zu bewerten. Sie übernehmen die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich. Ihre gute Kommunikationsfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Gut zu wissen
Die Stelle ist teilbar unter der Voraussetzung der ganztägigen Besetzung. Es müssen ganze Tage abgedeckt werden.
Die Arbeitszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 15:45 Uhr. Freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr.
Für den Winterdienst ist eine Rufbereitschaft nach den jeweils aktuellen, rechtlichen Regelungen erforderlich.
Es kommen für die Baumpflege typische Großgeräte zum Einsatz. Dazu gehören Hubsteiger, Motorsäge, Buschhacker und Winden. Während des Arbeitseinsatzes wird die Schutzausrüstung nach der Unfallverhütungsvorschrift getragen.
Bei der Arbeit kommt es zum Heben und Tragen schwerer oder sehr schwerer Lasten (50 kg), Bück- und Streckbewegungen, Besteigen von Leitern und Gruben, Arbeiten über Kopf und Arbeiten in großer Höhe (50 m). Dies setzt Schwindelfreiheit voraus.
Zu den sonstigen Arbeitsbedingungen zählen Lärm, Erschütterungen, Arbeiten im fließenden Verkehr. Zusätzlich kann es zu Einsätzen im Sturm ab Windstärke 8 kommen.