Professur Physiotherapiewissenschaft, insbesondere Manuelle Physiotherapie
PHYSIOTHERAPIEWISSENSCHAFT, INSBESONDERE MANUELLE PHYSIOTHERAPIE
Die Physiotherapie ist unter den an der Hochschule Osnabrück vertretenen Disziplinen eine der forschungsstärksten. Die noch junge Akademisierung dieses Bereichs wurde von Anfang an eng begleitet, wobei internationale Beziehungen und eine forschungsstarke Infrastruktur aufgebaut wurden. Die ausgeschriebene Professur soll die bestehenden Schwerpunkte in Forschung, Lehre und Transferaktivitäten der Fachgruppe „Therapieberufe“ ergänzen sowie Studiengänge im Bereich der Physiotherapiewissenschaft begleiten und entwickeln. Dafür steht dem zukünftigen bzw. der zukünftigen Stelleninhaber*in hochmoderne physiotherapeutische Forschungsinfrastruktur zur Verfügung.
Ihr Profil
Als Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der Hochschule Osnabrück gelten die Kriterien des NHG (www.hs-osnabrueck.de/berufungskriterien). Diese sind zwingend zu erfüllen. Für die ausgeschriebene Professur sind diese Kriterien nach § 25 (1) NHG wie folgt spezifiziert:
Erwartet wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Disziplin Physiotherapiewissenschaft oder einer vergleichbaren Disziplin.
Der Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit ist i. d. R. über eine überdurchschnittliche Promotion zu erbringen. Der Nachweis promotionsadäquater Leistungen ist ggf. möglich.
Der berufliche Werdegang (mind. 5-jährige berufliche Praxis, davon mind. 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) muss nachweisliche Bezüge zu den Inhalten und Aufgaben der Professur aufweisen. Zudem müssen sich aus der Tätigkeit besondere Leistungen ergeben.
Die Entwicklung unserer Studierenden, die Vermittlung von Wissen sowie die Begeisterung für die Besonderheiten des Faches stehen im Fokus der zukünftigen Stelleninhaberin/des zukünftigen Stelleninhabers (pädagogisch-didaktische Eignung in deutscher Sprache). Entsprechende Lehrerfahrungen – vorzugsweise mit Studierenden – sind daher nachzuweisen; unter anderem während einer Probelehrveranstaltung.
Ein weiteres Pflichtkriterium ist:
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut gem. Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG). Die Zulassung in Deutschland aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation muss binnen der ersten zwei Semester nach der Berufung nachgewiesen werden. Eine Einstellung erfolgt in diesem Fall unter Vorbehalt zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis.
DARÜBER HINAUS IST FOLGENDES WÜNSCHENSWERT:
Erfahrungen mit inter‑/transdisziplinärer Zusammenarbeit
Erfahrungen in der Lehre und in der Organisation von staatlichen Prüfungen an einer Berufsfachschule
Erfahrungen in der Anleitung und Durchführung von physiotherapeutischen Berufspraktika
Zertifizierte*r orthopädische*r Manualphysiotherapeut*in (OMPT – anerkannt durch die IFOMPT)
Langjährige klinische Erfahrung in der Behandlung von Patient*innen mit neuromuskuloskelettalen Erkrankungen, insbesondere der Behandlung von Musiker*innen sowie Instrumentalist*innen
Erfahrungen in dem Forschungsgebiet „Gesundheit von darstellenden Künstler*innen“
Erfahrungen in der Anwendung von quantitativer sensorischer Testung (QST) oder die Ausbildung gemäß den Richtlinien des Deutschen Forschungsverbunds Neuropathischer Schmerz e. V.
Kooperativer Führungsstil gegenüber Studierenden und Mitarbeitenden
Gender- und Diversitykompetenz
Interkulturelle Erfahrungen in einem internationalen Umfeld
Fähigkeit zur Übernahme englischsprachiger Lehre
WIR
setzen uns für Ihre Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben ein.
unterstützen Sie vor, während und nach Ihrer Berufung durch Qualifizierungs- und Hochschuldidaktik-Programme sowie (Förder‑)Beratungen.
bieten Ihnen durch eine moderne Infrastruktur sowie eine starke regionale und internationale Vernetzung beste Bedingungen für Lehre, Forschung und Transfer.
schätzen Vielfalt und ermutigen alle Interessierten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Identität, Weltanschauung und Religion zur Bewerbung.
CHANCENGERECHTIGKEIT
Im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugen wir Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie ihnen gleichgestellte Personen und fördern Frauen, insbesondere in Lehre, Forschung und Führungspositionen.
Ihre Bewerbung
Die Professur ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Arbeitsort ist in Osnabrück. Die Vergütung erfolgt nach BesGr. W2 NBesO.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in elektronischer Form – möglichst als ein PDF – unter Angabe der Kennziffer WiSo 316 bis zum 19.08.2026 an:
Berufungsmanagement
HIER BEWERBEN
BERUFUNGSMANAGEMENTJoana Watermeyerberufungen@hs-osnabrueck.deTel.: 0541 969‑7303
GLEICHSTELLUNGBettina Charlotte Belkergleichstellung@hs-osnabrueck.deTel.: 0541 969‑2955
SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGDr. Karl Niemannsbv@hs-osnabrueck.deTel.: 0541 969‑3129
MEHR INFORMATIONEN
...zur Hochschule als Arbeitgeberin, der HAW‑Professur und weiteren Ansprechpersonen finden Sie unter: www.hs-osnabrueck.de/karriere
DATENSCHUTZInformationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten:www.hs-osnabrueck.de/datenschutz-personalauswahl
Sie erfüllen nicht alle Einstellungsvoraussetzungen oder vertreten eine andere Fachrichtung?
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