W2-Professur für Recht mit Schwerpunkt Sozialrecht (w/m/d)
Aktuell haben wir folgende Stelle zu besetzen:
Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften
W2-Professur für Recht mit Schwerpunkt Sozialrecht (w/m/d)
Bewerbungskennziffer: 03.1.719
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen; der Dienstort befindet sich in Würzburg.
Stellenbeschreibung:
Haben Sie Freude daran, Ihre fundierten juristischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen an Studierende weiterzugeben? Möchten Sie sich aktiv in Lehre, angewandter Forschung und akademischer Selbstverwaltung einbringen? Dann laden wir Sie ein, sich auf die W2-Professur Recht mit Schwerpunkt Sozialrecht zu bewerben.
Was erwartet Sie und wo sind Sie aktiv?
Als künftige Professorin oder künftiger Professor vertreten Sie Ihr Fachgebiet Recht mit dem Schwerpunkt Sozialrecht und übernehmen eigenverantwortlich die damit verbundenen Aufgaben in Lehre, angewandter Forschung und akademischer Selbstverwaltung.
In der Lehre vermitteln Sie wissenschaftlich fundiert und praxisnah die Grundlagen und Anwendungen des Sozialrechts. Sie vertreten Ihr Fach vor allem in den Bereichen Teilhaberecht (SGB IX) und Existenzsicherungsrecht (SGB II, III, XII). Wünschenswert sind überdies Schwerpunkte im (Sozial-)Verwaltungsrecht und dem Arbeitsrecht mit sozialrechtlichen Bezügen. Dabei legen Sie besonderen Wert darauf, die Grundlagen in Bezug zu konkreten Anwendungsfeldern zu setzen. Neben der Durchführung von Vorlesungen und Seminaren, unterstützen Sie Studierende auch bei der Umsetzung von Projekten mit starkem Bezug zur sozialrechtlichen Praxis. Sie leiten Studierende zur wissenschaftlichen Arbeit an und betreuen Abschlussarbeiten.
Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen tragen Sie durch Ihre Expertise dazu bei, unser Studienangebot zukunftsorientiert und attraktiv zu gestalten. In der angewandten Forschung engagieren Sie sich für sozialrechtliche Fragestellungen, die einen Bezug zu gesellschaftlichen Herausforderungen aufweisen. Sie helfen uns, unsere nationalen sowie internationalen Netzwerke mit Praxispartnern, Forschungseinrichtungen und akademischen Institutionen weiter auszubauen. Zudem übernehmen Sie Verantwortung in der akademischen Selbstverwaltung.
Was bringen Sie mit?
Wir suchen eine Persönlichkeit, die über fundierte fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Sozialrecht, insbesondere in den Bereichen Teilhaberecht (SGB IX) und Existenzsicherungsrecht (SGB II, III, XII) sowie über einen erfolgreichen Abschluss des 1. Juristischen Staatsexamens verfügt. Wünschenswert sind zudem Schwerpunkte im (Sozial-)Verwaltungsrecht und dem Arbeitsrecht mit sozialrechtlichen Bezügen als auch ein erfolgreicher Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens.
Wir freuen uns über Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Lehre, angewandter Forschung und Veröffentlichung in englischer Sprache sowie über Ihre Bereitschaft zur Kooperation mit ausländischen Hochschulpartnern.
Was bieten wir Ihnen?
Die Professur bietet Ihnen in einem multidisziplinären Team interessante und herausfordernde Aufgaben mit Verantwortung und Gestaltungsspielraum. Unsere Fakultät zeichnet sich durch eine kooperative und kollegiale Lehr- und Forschungskultur aus. Wir sind eng mit Praxis- und Forschungseinrichtungen vernetzt. Es erwartet Sie ein Umfeld, in dem das Miteinander großgeschrieben wird und in dem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen hohen Stellenwert hat.
Unsere Hochschule entwickelt sich zu einer zweisprachigen Hochschule. Daher setzen wir voraus, dass Sie die Lehrveranstaltungen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache anbieten. Sehr gute Englischkenntnisse sind dabei Voraussetzung.
Für die Professur wird außerdem erwartet:
im Bedarfsfall Übernahme von Lehrveranstaltungen aus dem Grundlagenbereich, dem weiteren Studienangebot sowie verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten
Bereitschaft zu regelmäßigen Gastaufenthalten an internationalen Hochschulen mit strategischem Bezug zur THWS
aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung der Fakultät und der Hochschule
Engagement in der Internationalisierung und Selbstverwaltung unserer Hochschule und Beteiligung an Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers.
Einstellungsvoraussetzungen:
Für die Übernahme der Professur an unserer Hochschule müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 57 Abs. 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz):
abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt in einem für das Lehrgebiet relevanten Studiengang
pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre und Ausbildung nachgewiesen wird
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; Zeiten als Referendar oder Referendarin oder als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin können insgesamt nur bis zu zwei Jahren angerechnet werden; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
Der Freistaat Bayern bietet nicht nur optimale Arbeitsbedingungen und eine hervorragende Lebensqualität, sondern auch besondere, landesspezifische Besoldungsregelungen.
Eine erfüllende Aufgabe mit zeitlicher Flexibilität und Selbstbestimmung erlaubt die Balance von Arbeit, Familie und Freizeit. Engagierte Kolleginnen und Kollegen bilden ein hochmotiviertes Team und unterstützen Sie von Anfang an. Unsere Hochschule fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und strebt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und Kunst der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften, Prof. Dr. Tanja Mühling (tanja.muehlina@thws.de). steht für Fragen gerne zur Verfügung.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ansonsten erfolgt eine Einstellung mit privatrechtlichem Dienstvertrag im Angestelltenverhältnis. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Die Professur ist dem Grunde nach in Vollzeit zu besetzen. Zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet die THWS die Möglichkeit an, die Stellen zunächst befristet (für einen Zeitraum von ein bis zu zwei Jahren) in Teilzeit zu besetzen. Nach diesem Zeitraum ist eine weitere Beschäftigung in Teilzeit nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich möglich.
Für fachliche Fragen steht Ihnen gerne die Vorsitzende des Berufungsausschusses Prof. Dr. Tanja Henking (tanja.henkina@thws.de) zur Verfügung.
Wenn Sie sich für eine Professur an der THWS berufen fühlen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise zu den beruflichen Stationen sowie den wissenschaftlichen Arbeiten) bis zum 05.07.2026. Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Portal.