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Sachgebietsleitung Verkehr (m/w/d) / Bauingenieur (m/w/d)

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden
location27283 Verden (Aller), Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Gestern
Vollzeit
In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im regionalen Geschäftsbereich Verden im Sachgebiet „Verkehr“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Arbeitsplatz / Dienstposten Sachgebietsleitung Verkehr (m/w/d) / Bauingenieur (m/w/d) - Weiserzeichen: 42 - Entgeltgruppe E 12 TV-L / A 12 NBesO unbefristet zu besetzen.
  • Der Arbeitsplatz / Dienstposten umfasst die Leitung des Sachgebiets 42 Verkehr
  • Mitarbeit in Verkehrsmanagementangelegenheiten auch in Gremien außerhalb der Straßenbauverwaltung
  • Aufgaben der Straßenbaubehörde für Bundes- und Landesstraßen
  • Erarbeiten von Verkehrskonzepten
  • Vorbereiten, Durchführen und Abwickeln von verkehrstechnischen Maßnahmen (Straßeneinrichtungen u. a. Lichtsignalanlagen) insbesondere in schwierigen Fällen
  • Vorbereiten und Abwickeln von externen Ingenieurleistungen

Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten. Ihre fachliche Qualifikation:
  • Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste verfügen
  • Arbeitnehmer (w/m/d) müssen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Diplom/FH oder Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, wie z.B. Verkehrsingenieur nachweisen können
  • Erwünscht sind vertiefte Kenntnisse und mehrjährige Erfahrungen im Bereich Verkehrswesen
  • umfassende EDV-Kenntnisse (insbesondere in MS Office)

Ihre persönliche Qualifikation:
  • Engagement und Eigeninitiative, um den Aufgabenbereich selbständig wahrzunehmen
  • Sicheres Auftreten auch gegenüber Dritten
  • Erfahrungen als Führungskraft sind wünschenswert
  • Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse
  • Besitz der Führerscheinklasse B
  • gute MS-Office-Kenntnisse

Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, sollte jedoch zu 100 % besetzt werden.