- Personalführung und Aufgabensteuerung innerhalb Ihres Einsatzgebiets, z. B. Leitung von Veranlagungs-, Vollstreckungs-, Rechtsbehelfs- und Betriebsprüfungsstellen ausüben
- Verantwortung für einheitliche sowie amtsübergreifend abgestimmte Rechtsanwendung übernehmen
- Sonder- und Querschnittsaufgaben innerhalb des eigenen Finanzamts sowie steuerverwaltungsübergreifend wahrnehmen