Sie prüfen stationäre und ambulante Krankenhausbehandlungen unter Berücksichtigung versicherungsrechtlicher, leistungsrechtlicher sowie unternehmensinterner Vorgaben und teilen die Entscheidung den Leistungsträgern mit.
Sie prüfen die Krankenhausabrechnungen auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Kodierrichtlinien und erkennen dabei gezielt Interventionsansätze.
Sie führen die medizinische Grundlagenprüfung durch, indem Sie sich regelmäßig mit dem Medizinischen Dienst (MD), den Krankenhäusern und unseren Versicherten abstimmen und den persönlichen Kontakt wertschätzend pflegen.
Sie nehmen Rechnungszahlungen vor, stellen Rückforderungen gegenüber Kliniken und berechnen die Eigenanteile der Versicherten einschließlich der schriftlichen und mündlichen Kommunikation.
Sie prüfen Hinweis- und Fehlerlisten zur Qualitätssicherung im Arbeitsgebiet und führen erforderliche Korrekturarbeiten durch.