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Professorin / Professor (m/w/d) für Praxisentwicklung und -transfer (Physiotherapie)

Technische Hochschule Rosenheim
location83024 Rosenheim, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Pflege
Vollzeit

Die Technische Hochschule Rosenheim ist eine regional verwurzelte Hoch­schule mit inter­nationalem Renommee. Sie verbindet praxisnahe Forschung mit innovativer Nach­wuchs­förderung in den Bereichen Technik, Wirt­schaft, Gestaltung, Gesund­heit und Soziales. Das inter­disziplinäre Miteinander der Fakultäten und Ein­richtungen garantiert hoch­wertigen Erkenntnis­gewinn und ausgezeichnete Lehre. Zu den gelebten Werten der TH Rosenheim zählen Nach­haltig­keit, Familien­freundlich­keit und Service­orientierung. Für die Fakultät für Angewandte Gesundheits- und Sozial­wissen­schaften suchen wir zum 1. Oktober 2026 eine / einen Professorin / Professor (m/w/d) – BesGr W2 für Praxisentwicklung und -transfer (Physiotherapie) zunächst befristet auf fünf Jahre. Eine Verstetigung und Entfristung werden angestrebt. Kennziffer 2026-105-PROF-GSW Die Professur umfasst die Übernahme von Lehr­veranstaltungen im Umfang von 18 SWS aus dem Bereich Differential­diagnostik und Praxis­entwicklung in der Physio­therapie die Weiterentwicklung des Schwer­punktes „Praxisentwicklung und -transfer“, insbesondere im Hinblick auf den First Contact die interdisziplinäre Zusammen­arbeit mit anderen Fach­gebieten Mitarbeit an der Weiter­entwicklung des Lehr­gebietes und in der Selbst­verwaltung sowie Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung sowie in der Weiter­bildung Ihre Dienst­aufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschul­innovations­gesetzes. Ihr Lehr­gebiet beinhaltet dabei auch die allgemeinen therapie­wissen­schaft­lichen Grundlagen­fächer in der Fakultät für Angewandte Gesundheits- und Sozial­wissenschaften sowie die Durch­führung von englisch­sprachigen Vorlesungen und Praktika. Was Sie mitbringen ein abgeschlossenes Hochschul­studium, vorzugs­weise in der Studien­richtung Physiotherapie (Bei ausländischen Hochschul­abschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungs­voraus­setzungen im Laufe des Einstellungs­verfahrens zwingend eine Zeugnis­bewertung der ZAB vorzu­legen.) Erlaubnis zum Führen der Berufs­bezeichnung Physio­therapeutin / Physio­therapeut (m/w/d) (Masseur- und Physio­therapeuten­gesetz – MPhG) die besondere Befähigung zu wissen­schaft­licher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzu­weisen didaktische und pädagogische Eignung besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissen­schaft­licher Erkenntnisse und Methoden, nach­gewiesen in einer mindestens fünf­jährigen beruf­lichen Praxis nach dem Hochschul­abschluss – davon mindestens drei Jahre außer­halb des Hochschul­bereichs; der Nach­weis der außer­hoch­schulischen beruf­lichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeit­raum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruf­lichen Tätig­keit in Kooperation zwischen Hoch­schule und außer­hoch­schulischer beruf­licher Praxis erbracht wurde Das bieten wir eine anspruchsvolle und eigen­verantwortliche Tätig­keit in einem kollegialen und innovativen Umfeld vielfältige Weiter- und Fort­bildungs­möglichkeiten verschiedene Angebote, um Familie und Beruf besser zu verein­baren, z. B. Ferien- und Notfall­betreuung EGYM Wellpass und betrieb­liche Vorsorge­untersuchungen attraktive Vergünstigungen, z. B. JobRad, Jobticket und benefits.me Die Technische Hoch­schule Rosenheim verpflichtet sich, die berufliche Gleich­stellung aller Menschen, unabhängig von deren Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter und sexueller Identität, zu fördern. Wir möchten quali­fizierte Frauen, die sich für eine Tätig­keit in Forschung und Lehre begeistern können, ausdrück­lich zu einer Bewerbung motivieren. Sie können sich gerne an das Büro der Hochschul­frauen­beauftragten unter der E-Mail-Adresse frauenbeauftragte@th-rosenheim.de wenden. Schwer­behinderte Bewerberinnen / Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesent­lichen gleicher Eignung, Befähigung und fach­licher Leistung bevor­zugt einge­stellt. In das Beamten­verhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Damit wir Ihre Bewerbung effi­zient und zeit­nah bearbeiten können, bewerben Sie sich bitte online über unser Bewerber­management (Bewerbungs­schluss: 14.06.2026). Hinweise zu den nötigen Unter­lagen finden Sie auch auf unserer Website unter https://www.th-rosenheim.de/die-hochschule/karriere-an-der-th-rosenheim/.... Bei Rückfragen zu den formellen Berufungs­voraus­setzungen wenden Sie sich bitte an Frau Stephanie Kreitel, Tel. 08031 805-2159, E-Mail: stephanie.kreitel@th-rosenheim.de. Bei Rückfragen zu den fach­lichen Voraus­setzungen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende des Berufungs­ausschusses, Frau Prof. Elisabeth Wildmoser, Tel. 08031 805-2487, E-Mail: elisabeth.wildmoser@th-rosenheim.de. www.th-rosenheim.de Technische Hochschule Rosenheim, Hochschulstraße 1, 83024 Rosenheim