Nachwuchsprofessur im Promotions-Track (W1) mit Tenure-Track auf W2 für Konstruktion Fahrzeugaufbau und CAD in der Fahrzeugtechnik
Zur Verstärkung der Fakultät für Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Flugzeugtechnik möchten wir zum Wintersemester 2026/27 oder später folgende Stelle besetzen
Nachwuchsprofessur im Promotions-Track (W1) mit Tenure-Track auf W2 für Konstruktion Fahrzeugaufbau und CAD in der Fahrzeugtechnik
Kennziffer: BV 0330
Wir suchen Sie:
wissenschaftlich, praxisnah, zukunftsorientiert
Sie sind eine engagierte Persönlichkeit (m/w/d) mit Berufspraxis in der Konstruktion Fahrzeugaufbau und CAD in der Fahrzeugtechnik. Wir bieten Ihnen die Chance, in einem hochschulweit und international vernetzten, kollegialen Team zu arbeiten, das Ihnen vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit bietet.
Sie verfügen über Erfahrung in den folgenden Gebieten:
Entwicklung von Fahrzeugbaugruppen im Bereich Karosserie oder Fahrzeuginterieur
Funktions- und Fertigungsgerechte Konstruktion im Bereich Karosserie oder Fahrzeuginterieur
Konstruktionsmethodik in CAD im Anwendungsbereich der Fahrzeugtechnik
Konzeptentwicklung in der Fahrzeugtechnik
Management von Entwicklungsprojekten in der Fahrzeugtechnik, insb. im Bereich Karosserie oder Fahrzeuginterieur
Gemeinsam mit uns begeistern Sie sich für Lehre, Forschung und Transfer und setzen dabei individuelle Schwerpunkte. Sie verfügen in diesen Bereichen bereits über grundlegende Kompetenzen und zeigen zugleich ein ausgeprägtes Entwicklungspotenzial. Sie sind eine Persönlichkeit, die
gerne lösungsorientiert im Team arbeitet
ein offenes Mindset besitzt
innovationsfreudig agiert
empathisch und offen kommuniziert
sich international vernetzen möchte
Für die Nachwuchsprofessur gilt
Sie erwerben die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit in Form der Promotion gemäß Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a BayHIG
Sie übernehmen Aufgaben in Wissenschaft, Forschung und Lehre und machen sich mit allen akademischen Aufgaben einer Professur vertraut; der Umfang der Lehrverpflichtung beträgt zwischen 6 und 9 SWS
Die Einstellung erfolgt in der BesGr W1. Im Zuge der näheren Ausgestaltung des Dienstverhältnisses wird vor Ruferteilung eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Das Beamten- oder Arbeitsverhältnis der Nachwuchsprofessur ist auf 3 bis 6 Jahre befristet. Die genaue Dauer, der konkrete Umfang der Lehrverpflichtung sowie gegebenenfalls die Vereinbarung zusätzlicher Entwicklungsziele zur Qualifizierung auf die unbefristete Regelprofessur (W2) werden in der Zielvereinbarung festgelegt. Bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen nach Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a BayHIG und bei positiver Evaluation der in der Zielvereinbarung vereinbarten Leistungen und Kriterien wird die Nachwuchsprofessur in eine unbefristete Regelprofessur (W2) überführt.
Die Professur beinhaltet darüber hinaus folgende Aufgaben
Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten
Sie sind bereit und befähigt Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten
Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen
Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit
Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologietransfers
Für die Nachwuchsprofessur brauchen Sie
ein abgeschlossenes Hochschulstudium
pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltungen nachweisen
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus Art. 64 Abs. 2 BayHIG. Die Nachwuchsprofessur im Promotionstrack richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften bis auf die Promotion oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen (Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayHIG) erfüllen. Voraussetzung ist insbesondere der Nachweis der in Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayHIG geforderten besonderen Praxiserfahrung. Personen, die bereits eine Promotion abgeschlossen haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen, da die Stelle dem Erwerb der Promotion während der Tätigkeit dient.
Die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ist einer unserer zentralen Werte, weshalb wir uns insbesondere in der Wissenschaft mehr Kolleginnen wünschen. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ansonsten erfolgt eine Einstellung im Angestelltenverhältnis. Bewerber und Bewerberinnen mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Arbeiten Sie an einer zukunftsorientierten Hochschule
Sie erwartet ein lebendiges und kreatives Umfeld für Lehre, Forschung und Transfer, das Sie aktiv mitgestalten können. Die Hochschule München unterstützt Sie dabei mit zahlreichen Angeboten (und Projekten). Sie können Ihre Arbeit sehr flexibel gestalten. Wir bieten vielfältige Möglichkeiten der Kinderbetreuung in Form von Krippen- & Kindergartenplätzen sowie einen Familien-Service an.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Referenzen, Publikationsliste [soweit vorhanden]), Nachweise der Berufs- und Lehrtätigkeit idealerweise mit Evaluationsergebnissen sowie ein Motivationsschreiben bis zum 17.03.2026 über unser Online-Portal ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie spätestens vor Ruferteilung zudem die erfolgreiche Zulassung zur Promotion nachweisen müssen.
Jetzt bewerben!
Bei fachlichen Rückfragen zur ausgeschriebenen Professur setzen Sie sich bitte direkt mit dem Vorsitz des Berufungsausschusses, Prof. Dr.-Ing. Seefried (seefried@hm.edu), in Verbindung.
Ihre allgemeinen Fragen zum Bewerbungsprozess beantwortet Ihnen gerne die Personalabteilung unter 089 1265-4845 oder berufungen@hm.edu.
Weitere Fragen zu der Förderung der beruflichen Gleichstellung der Geschlechter beantwortet Ihnen gerne unsere Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Elke Wolf, frauenbe@hm.edu.
Weitere Informationen zum Berufsbild der Professorin und zur Bewerbung finden Sie unter www.werdeprofessorin.de.