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Hausmeister (m/w/d)

Japanisches Generalkonsulat München
locationMünchen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Vollzeit

About us

Japanisches Generalkonsulat München sucht:

Hausmeister (m/w/d)

Das Japanisches Generalkonsulat München sucht einen Hausmeister (m/w/d) ab August 2026 in Vollzeit. Die Arbeitszeiten sind Mo. bis Fr. 8.30 bis 17.15 Uhr (Mittagspause von 12.30 bis 13.30 Uhr). Bei Bedarf sind auch Überstunden zu leisten.

Tasks

  • Instandhaltung und Pflege der Residenz des Generalkonsuls, einschließlich kleinerer Reparaturen
  • Inventarverwaltung für die Residenz des Generalkonsuls
  • Kontakte und Koordination mit externen Dienstleister
  • Mitarbeit bei Veranstaltungen des Generalkonsulats
  • Bedienung bei Empfängen in der Residenz des Generalkonsuls (auch abends und an Feiertagen)
  • Geschäftskommunikation in englischer Sprache
  • Sie arbeiten in einem Team mit anderen Mitarbeiter zusammen
  • Unterstützung der Verwaltungsarbeit

Profile

  • Erfahrung als Hausmeister/in
  • Gute Ortskenntnisse in München
  • Sprachkenntnisse: Deutsch und Englisch (konversationssicher)
  • Teamfähigkeit, Flexibilität, Diskretion und gute Umgangsformen
  • hohe Flexibilität in der Zeiteinteilung und Schichtbereitschaft, auch am Wochenende und Feiertagen
  • Erfahrung als Bedienung ist von Vorteil
  • Arbeitsgenehmigung

We offer

Nähere Informationen zu unseren Benefits erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt im Bewerbungsprozess.

Additional contact details

Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Referenzen bisheriger Arbeitgeber (Zeugnisse)
  • Aktuelles Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister (diese können nachgereicht werden)

Sollten Sie sich für die Stelle interessieren, schicken Sie uns bitte Ihre Bewerbung in deutscher Sprache an die folgenden E-Mail-Adressen: stellenangebot@mu.mofa.go.jp bis zum 30.06.2026.

Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, werden im Juni/Juli 2026 zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch können leider nicht erstattet werden.