Hauptamtliche/r Prorektor*in (w/m/d) für den Geschäftsbereich Forschung und Innovation
Zum 20. Mai 2027 ist an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg die Stelle eines*einer
hauptamtlichen Prorektor*in (w/m/d)
für den Geschäftsbereich Forschung und Innovation
zu besetzen. Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sucht eine herausragende, engagierte Persönlichkeit, die wissenschaftlich ausgewiesen und international anerkannt ist und die über mehrjährige Leitungserfahrung im Wissenschafts- oder Hochschulbereich sowie interdisziplinäre Kompetenzen verfügt.
Der Aufgabenbereich des Prorektorats Forschung und Innovation umfasst unter anderem:
Zukunftskonzepte und Qualitätsmanagement Forschung
Exzellenzcluster und weitere kooperative Forschungsprogramme (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs u. a.)
Unterstützung inter- und transdisziplinärer Forschung
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere der Promovierenden und der Early Career Researchers
Pflege und Entwicklung kompetitiver Forschungsinfrastrukturen
Profilierung und Kommunikation der Spitzenforschung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg nach innen und außen
Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Weiterentwicklung existierender und Aufbau neuer Forschungskooperationen mit strategischen Partnern
Transfer und Gründungskultur, Start-ups und Unternehmensinitiativen aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg heraus
Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sucht eine integrative und führungsstarke Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Engagement, sozialer Kompetenz, kritischer Diskursfähigkeit, Kreativität und Tatkraft für die Gestaltung einer zukunftsweisenden, strategischen und organisatorischen Weiterentwicklung des Bereichs Forschung und Innovation über die gesamte Breite des Fächerspektrums der Universität. Erwartet werden zudem Sensibilität für diversitätsbezogene Fragestellungen sowie die Kompetenz und Bereitschaft, das Amt im Sinne der von der Universität verfolgten Strategie für Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion auszuüben. Die kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rektoratskollegium wird vorausgesetzt.
Die dienstrechtlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG). Der*Die Prorektor*in wird in einer gemeinsamen Sitzung von Senat und Universitätsrat gewählt und vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt, falls nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Gemäß § 18 Abs. 3 LHG hat die Rektorin ein Vorschlagsrecht.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre; Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe W3 zuzüglich Funktionsleistungsbezüge.
Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen an und fordert qualifizierte Interessent*innen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei entsprechender gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung, vorzugsweise in elektronischer Form in einer einzigen PDF-Datei, bis zum 29. Juni 2026 an den Vorsitzenden des Universitätsrats der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Herrn Prof. Dr. Holger Reinecke, Geschäftsstelle des Universitätsrats, Friedrichstraße 39, 79098 Freiburg, E-Mail: universitaetsrat@uni-freiburg.de. Der Universitätsratsvorsitzende steht Ihnen für Rückfragen (Tel.: 0761 203-4374) gerne zur Verfügung.
Die Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://uni-freiburg.de/datenschutz-bewerbungen/