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Ausbildung zum Straßenmeister in der Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes (m/w/d)

Landratsamt Schwäbisch Hall
location74523 Schwäbisch Hall, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Vollzeit
  • eine zweijährige anerkannte Ausbildung
  • Anwärterbezüge nach dem Landes­besoldungs­gesetz Baden-Württemberg in Höhe von monat­lich 1.492,89 € brutto + einer Zulage in Höhe von 50 % des Anwärter­grundbetrags
  • ein vielfältiges und attraktives betrieb­liches Gesundheits­management, u. a. mit einem vergünstigten Firmen­fitness­angebot über Hansefit
  • attraktive Mitarbeiter­rabatte über corporate benefits
  • einen Nachmittag dienst­frei an Ihrem Geburtstag
  • Förderung der Mobili­tät durch einen Zuschuss zum Deutschlandticket

Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Fernandes unter der Telefon­nummer 0791 755-6131 und Herr Stütz unter der Telefon­nummer 0791 755-6145 gerne zur Verfügung.

  • Sie unterstützen das Führungs­team in der Straßen­meisterei beim Planen, Steuern und Über­wachen der Abläufe im Straßen­betriebs- und Winter­dienst sowie beim Koordinieren des Personal- und Geräte­einsatzes.
  • Sie wirken bei der Sicherstellung des Arbeits­schutzes aller Mit­arbeitenden in den Straßen­meistereien und der Verkehrs­sicherungs­pflicht an den Bundes-, Landes- und Kreis­straßen mit.

Aufbau und Ziel der Ausbildung:

  • Die zweijährige Ausbildung umfasst eine beruf­liche Grund­ausbildung sowie eine berufliche Fach­ausbildung und ent­spricht den Vorgaben der „Ausbildungs- und Prüfungs­ordnung für den Straßen­meister­dienst“ (APrOStrM).
  • Sie erlernen Grundlagen der Verwaltung, Straßenbau­technik, Bau­überwachung, Straßen­unterhaltung, Verkehrs­technik und Verkehrs­sicherung.
  • Sie erhalten durch Theorie und Praxis die erforder­lichen Kenntnisse und Fähig­keiten, um anschließend die Tätig­keiten eines Straßen­meisters auszuüben und die Leitung oder stell­vertretende Leitung einer Straßen­meisterei über­nehmen zu können.
  • mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleich­wertig anerkannten Bildungs­abschluss
  • eine abgeschlossene Ausbildung oder Gesellen­prüfung, z. B. als Straßen­wärter, Straßen­bauer oder Bau­techniker, mit mindestens einer zehn­monatigen praktischen Tätig­keit in diesem Beruf oder Handwerk
  • alternativ eine abgeschlossene verwaltungs­eigene Prüfung für Straßen­wärter mit einer mindestens zehn­monatigen praktischen Tätig­keit in diesem Beruf im Anschluss
  • die persönlichen Voraus­setzungen für die Berufung in das Beamten­verhältnis
  • Führungs­qualitäten und Eigeninitiative
  • Team- und Kommunikations­fähigkeit sowie Zuverlässigkeit
  • Führerschein der Klasse B