Ausbildung zum Straßenmeister in der Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes (m/w/d)
Landratsamt Schwäbisch Hall
74523 Schwäbisch Hall, Deutschland
Heute
Vollzeit
- eine zweijährige anerkannte Ausbildung
- Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg in Höhe von monatlich 1.492,89 € brutto + einer Zulage in Höhe von 50 % des Anwärtergrundbetrags
- ein vielfältiges und attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement, u. a. mit einem vergünstigten Firmenfitnessangebot über Hansefit
- attraktive Mitarbeiterrabatte über corporate benefits
- einen Nachmittag dienstfrei an Ihrem Geburtstag
- Förderung der Mobilität durch einen Zuschuss zum Deutschlandticket
Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Fernandes unter der Telefonnummer 0791 755-6131 und Herr Stütz unter der Telefonnummer 0791 755-6145 gerne zur Verfügung.
- Sie unterstützen das Führungsteam in der Straßenmeisterei beim Planen, Steuern und Überwachen der Abläufe im Straßenbetriebs- und Winterdienst sowie beim Koordinieren des Personal- und Geräteeinsatzes.
- Sie wirken bei der Sicherstellung des Arbeitsschutzes aller Mitarbeitenden in den Straßenmeistereien und der Verkehrssicherungspflicht an den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit.
Aufbau und Ziel der Ausbildung:
- Die zweijährige Ausbildung umfasst eine berufliche Grundausbildung sowie eine berufliche Fachausbildung und entspricht den Vorgaben der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Straßenmeisterdienst“ (APrOStrM).
- Sie erlernen Grundlagen der Verwaltung, Straßenbautechnik, Bauüberwachung, Straßenunterhaltung, Verkehrstechnik und Verkehrssicherung.
- Sie erhalten durch Theorie und Praxis die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um anschließend die Tätigkeiten eines Straßenmeisters auszuüben und die Leitung oder stellvertretende Leitung einer Straßenmeisterei übernehmen zu können.
- mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
- eine abgeschlossene Ausbildung oder Gesellenprüfung, z. B. als Straßenwärter, Straßenbauer oder Bautechniker, mit mindestens einer zehnmonatigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf oder Handwerk
- alternativ eine abgeschlossene verwaltungseigene Prüfung für Straßenwärter mit einer mindestens zehnmonatigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf im Anschluss
- die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
- Führungsqualitäten und Eigeninitiative
- Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit
- Führerschein der Klasse B