Stellenausschreibung
Im Amt Eiderkanal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
der Amtsdirektorin / des Amtsdirektors (m/w/d)
erstmalig zu besetzen.
Mit der Einführung einer hauptamtlichen Verwaltungsleitung stellt sich das Amt
Eiderkanal organisatorisch und strategisch neu auf. Ziel ist es, die Verwaltung
zukunftsfähig auszurichten, weiterzuentwickeln sowie die Zusammenarbeit zwischen
Verwaltung, Politik und Ehrenamt nachhaltig zu stärken.
Über uns:
Das Amt Eiderkanal mit rund 12.800 Einwohnerinnen und Einwohnern in sieben
amtsangehörigen Gemeinden liegt im Kreis Rendsburg-Eckernförde in zentraler Lage
am Nord-Ostsee-Kanal. Eine gute Anbindung an die Autobahnen A 210 und A 7 ist
gegeben.
Der Verwaltungssitz befindet sich in Osterrönfeld, eine weitere Verwaltungsstelle
besteht in Schacht-Audorf. Die Amtsverwaltung ist aktuell mit rund 65 Beschäftigten
organisiert.
Die Amtsverwaltung ist neben den Aufgaben für die amtsangehörigen Gemeinden
auch für die Verwaltung des Schulverbandes im Amt Eiderkanal mit zwei
Schulstandorten zuständig.
Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor leitet die Geschäfte der Verwaltung in
eigener Verantwortlichkeit und nach den Zielen und Grundsätzen des
Amtsausschusses und im Rahmen der von ihm bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist
für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und
den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden
Verwaltung verantwortlich. Sie oder er ist oberste Dienstbehörde und
Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Beschäftigten des Amtes und der
Gemeinden (§ 15 b Abs. 7 Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) i. V. m. § 55
Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO)). Hinsichtlich der weiteren Aufgaben
wird auf § 55 GO verwiesen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.amt-eiderkanal.de.
Ihr Profil:
Zwingend erforderlich ist das Vorliegen der Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag
(§ 12 BWahlG) bzw. der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union sowie der Besitz der für das Amt erforderlichen Eignung, Befähigung und
Sachkunde (§ 15b Abs. 3 AO), mithin:
• Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt oder ein
abgeschlossenes Studium der Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften
• fundierte Kenntnisse im Kommunal- und Landesrecht, vorzugsweise des
Landes Schleswig-Holstein
• mehrjährige Berufserfahrung in der Führung von Organisationseinheiten,
idealerweise in der öffentlichen Verwaltung
• umfassende und mehrjährige Kompetenz im Bereich Personalführung und
Personalentwicklung
• Bereitschaft zur Teilnahme an Terminen auch außerhalb der regulären
Dienstzeiten
• Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung
eines privaten Kraftfahrzeugs
Gewünscht sind darüber hinaus die folgenden Kompetenzen:
• Erfahrung in der Führung organisatorisch oder räumlich verteilter Einheiten
• nachweisbare Erfahrung in der Anwendung moderner Organisations- und
Steuerungsmethoden sowie im Aufbau und in der Weiterentwicklung von
Organisationsstrukturen und prozessorientierten Arbeitsabläufen
Persönliche Kompetenzen:
• Sie sind in der Lage, eine Amtsverwaltung mit derzeit einem Fachbereich und
sieben Fachteams effizient, bürgernah und dienstleistungsorientiert zu führen
• Sie verfügen über ein ausgeprägtes, strategisches und konzeptionelles
Denkvermögen sowie eine strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
• Sie sind eine entscheidungsfreudige Persönlichkeit und handeln
eigenverantwortlich sowie lösungsorientiert
• Sie kommunizieren klar, authentisch und wertschätzend gegenüber
Beschäftigten, Mandatsträgern sowie Bürgerinnen und Bürgern
• Sie arbeiten vertrauensvoll mit der kommunalen Selbstverwaltung sowie den
Gremien des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden zusammen
• Sie stehen für eine moderne, empathische und motivierende Personalführung
und leben diese aktiv vor
• Sie setzen Beschäftigte entsprechend ihrer Stärken und Fähigkeiten ein und
gewährleisten so eine effiziente Umsetzung der Beschlüsse der Gremien
• Sie fördern die teamübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung
• Sie begleiten aktiv die Weiterentwicklung der Verwaltung sowie der
amtsangehörigen Gemeinden
Rahmenbedingungen:
Die Amtsdirektorin / der Amtsdirektor wird durch den Amtsausschuss für die Dauer
von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Es wird ein
Beamtenverhältnis auf Zeit begründet (§ 15b Abs. 4 S. 1 AO).
Die Besoldung richtet sich nach § 6 Nr. 2 Kommunalbesoldungsverordnung
Schleswig-Holstein (KomBesVO) und erfolgt entsprechend der Besoldungsgruppe
B 2.
Bewerbung:
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis
spätestens 19.07.2026 per E-Mail an:
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen bei:
- Anschreiben,
- Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen beruflichen Tätigkeiten
sowie Schul- bzw. Ausbildung
- Aussagekräftige Zeugnisse und Nachweise, die Ihre fachliche Qualifikation
und Ihren beruflichen Werdegang belegen
- Arbeitszeugnisse
- Aktuelles Führungszeugnis
- Nachweis der Fahrerlaubnis
- Gegebenenfalls Referenzen
So geht es jetzt weiter:
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüft ein vom Amtsausschuss eingesetztes
Auswahlgremium alle eingegangenen Bewerbungen. Im Anschluss werden wir uns
unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sollten Sie für das weitere Verfahren berücksichtigt werden, finden voraussichtlich im
August 2026 Auswahlgespräche statt.
Es ist vorgesehen, dass sich Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahl
einbezogen werden, im weiteren Verfahren dem Amtsausschuss des Amtes
vorstellen.
Hinweise:
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und diesen gleichgestellten
Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten gemäß § 15 Abs. 1 LDSG (SH) im Rahmen des
Auswahlverfahrens einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass
Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Eiderkanal zur Kenntnis
gegeben werden können.
Die Daten des zukünftigen Stelleninhabers/der zukünftigen Stelleninhaberin werden
in die Personalakte und in elektronischer Form übernommen. Nach Abschluss des
Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Bitte beachten Sie, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht erstattet
werden.
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher