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Kraftfahrerin / Kraftfahrer (m/w/d)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
locationKreisfreie Stadt Berlin, Berlin, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Vollzeit
Das Aufgabengebiet umfasst alle mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs und alle im Zusammenhang mit Fahrdienstleistungen anfallenden Arbeiten wie bspw.
  • die Vorbereitung und Durchführung von Personenbeförderungs- und Transportfahrten im In- und ggf. auch Ausland,
  • das Be- und Entladen von Lasten,
  • die wirtschaftliche Routenplanung und ordnungsgemäße Fahrtennachweisführung sowie
  • die Pflege der Dienstfahrzeuge (insbesondere Karosserie, Innenraum, Scheiben).

Zu den Aufgaben zählt ebenfalls die regelmäßige Übernahme von Vertretungsfahrten für Chefkraftfahrerinnen/Chefkraftfahrer bei entsprechendem dienstlichen Bedarf.

Die Ausführung der beschriebenen Aufgaben erfordert zwingend:
  • Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache inkl. der entsprechenden mündlichen Ausdrucksfähigkeit.
  • Englischkenntnisse, die zumindest eine einfache Kommunikation mit den zu befördernden Fahrgästen ermöglichen.
  • Hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit (monatlich regelmäßig 244 bis 268 Stunden) und Bereitschaft zu Überstunden, Nachtfahrten sowie Fahrten an Wochenenden und Feiertagen.
  • Flexibilität hinsichtlich des Einsatzortes an den Dienstsitzen Berlin und Bonn gemäß den dienstlichen Erfordernissen und Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet und im europäischen Ausland.
  • Bereitschaft, sich im Falle einer Einstellung einer vorherigen erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.
  • Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zum Gesundheitszustand (vornehmlich hinsichtlich des Seh-, Gehör- und Reaktionsvermögens) durch einen vom BMFTR zu bestimmenden Arzt gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR) zur Feststellung der Fahrsicherheit vor Einstellung.
  • Vorlage einer aktuellen - nicht älter als drei Monate zurückliegenden - Auskunft aus dem Fahreignungsregister (ein punktefreies Fahreignungsregister ist wünschenswert).