Sie...
- führen pflegerische und krankenpflegerische Maßnahmen bei schwerst- und schwerstmehrfachbehinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch,
- betreiben die Förderpflege in Kooperation mit Lehrkräften,
- leisten Hilfe bei Unfällen,
- sind zuständig für die Verwaltung und Ausgabe von Medikamenten,
- übernehmen die Anleitung der pflegerischen Hilfskräfte,
- treffen Maßnahmen zur Gesundheitserziehung,
- führen Beratungen von Lehrer*innen und Eltern in krankenpflegerischen Fragen durch,
- sind zuständig für die Aufsicht, Wartung und Pflege der Pflegeräume und Geräte,
- kümmern sich um die Beschaffung und Verwaltung des Verband- und Pflegematerials,
- sind zuständig für die Hygieneerziehung, Hygienemaßnahmen und Hygienekontrolle,
- nehmen an Klassenfahrten (für die schwerstmehrfachbehinderten Schüler*innen) teil,
- nehmen an allgemeinen Konferenzen, Fachkonferenzen (Pflege und Therapie) und Klassenkonferenzen zur individuellen Förderplanung teil.