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03.02.2026 Jobs.de

Feiertage 2013: So verdoppeln Sie Ihre Urlaubstage

Eine zeitige Urlaubsplanung lohnt sich auch in diesem Jahr, denn alle gesetzlichen Feiertage fallen auf einen Wochentag. Mit etwas Glück – der Chef muss schließlich zustimmen – können Sie Ihre regulären Urlaubstage mehr als verdoppeln. Wir zeigen Ihnen wie es geht. Auch in diesem Jahr darf unter Kollegen wieder munter um verlängerte Wochenenden geschachert werden, denn jeder gesetzliche Feiertag fällt 2013 auf einen Wochentag. Bis zu sechsmal können Arbeitnehmer mit nur einem oder gar keinem Urlaubstag ein langes Wochenende genießen. Allerdings sind Fronleichnam und Maria Himmelfahrt nicht in allen Bundesländern arbeitsfrei. Bayern und Saarländer kommen bei der Verteilung am besten weg und können theoretisch mit 29 Urlaubstagen ganze 73 Tage ausspannen.

Wer seine Urlaubstage sparsam einsetzt und auf längere Auszeiten am Stück verzichten kann, kommt beispielsweise mit nur 15 beantragten Urlaubstagen beachtliche 47 arbeitsfreie Tage weit. Doch bevor Sie jetzt jubilieren – einen rechtlichen Anspruch auf Brückentage gibt es nicht. Wie bei jedem normalen Urlaubsantrag liegt die Entscheidung bei Ihrem Vorgesetzten. Und der wird kaum der ganzen Abteilung eine Woche frei geben, nur weil Christi Himmelfahrt in diesem Jahr so günstig liegt. Damit die Urlaubsplanung nicht zum Streitfall wird, setzen Sie sich am besten rechtzeitig mit den Kollegen zusammen, und überlegen gemeinsam, wie jeder von den gesetzlichen Feiertagen in diesem Jahr profitieren kann. Unser Überblick 2013 hilft Ihnen bei der Urlaubsplanung. Wir wünschen schöne Ferien!

Ostern

Feiertage: Karfreitag, 29. März 2013 / Ostermontag, 1. April 2013 Da das Osterfest mit Karfreitag und Ostermontag immer ein verlängertes Wochenende ergibt, können Sie vier Tage lang Eier suchen, ohne einen Urlaubstag zu opfern. Wer mehr möchte, kann für vier Urlaubstage – z.B. vom 25. – 28. März – zehn Tage ausspannen.

Tag der Arbeit

Mittwoch, 1. Mai 2013 Den Tag der Arbeit können Sie gebührend feiern, indem Sie die Anderen arbeiten lassen – ganze fünf Tage lang, wenn Sie am 2 und 3. Mai Urlaub beantragen.

Christi Himmelfahrt

Donnerstag, 9. Mai 2013 Mitte Mai lassen sich schon die ersten sommerlichen Tage genießen. Wer in der Woche von Christi Himmelfahrt (06. – 10. Mai) vier Tage freinimmt, kann inklusive der beiden Wochenenden neun Tage am Stück Sonne tanken. In der sparsamen Variante bekommen Sie mit einem Urlaubstag am 10. Mai immerhin ein verlängertes Wochenende von 4 Tagen.

Pfingsten & Fronleichnam

Feiertage: Pfingstmontag, 20. Mai 2013 / Donnerstag, 30. Mai 2012 Vor allem Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Teilen Thüringens und Sachsens können die Koffer für den ersten richtig langen Urlaub packen. 16 Tage verreisen und dafür nur acht Urlaubstage „zahlen“, wenn Sie Urlaub vom 21. bis zum 31. Mai beantragen! Alternativ lässt sich in diesen Bundesländern mit einem freien Brückentag am 31. Mai erneut ein langes Wochenende basteln.

Maria Himmelfahrt

Donnerstag, 15. August 2013 Im Hochsommer können sich Bayern und Saarländer ein kleines Hitzefrei von vier Tagen gönnen, wenn sie in der Woche am 16. August Urlaub beantragen. Alle anderen müssen weiterschwitzen.

Tag der Deutschen Einheit

Donnerstag, 3. Oktober 2013 Ein kleiner Herbsturlaub von insgesamt neun Tagen bietet sich in der Woche vom 30. September bis zum 4. Oktober an. Dafür schlagen nur vier Urlaubstage zu Buche. Wem ein langes Herbstwochenende von vier Tagen genügt, nimmt nur am 4. Oktober frei.

Reformationstag

Donnerstag, 31. Oktober 2013 Eine weitere viertägige Pause können Sie am Ende des Monats einlegen, wenn Sie in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen arbeiten und nach dem Reformationstag einen Urlaubstag beantragen.

Allerheiligen

Freitag, 1. November 2013 Da Allerheiligen in diesem Jahr auf einen Freitag fällt können Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ohne einen zusätzlichen Urlaubstag ein verlängertes Wochenende genießen, bevor im Job der Jahresendspurt eingeläutet wird.

Weihnachten / Neujahr / Dreikönigstag

Dienstag, 24. Dezember (halber Urlaubstag) – Donnerstag, 26. Dezember Dienstag, 31. Dezember (halber Urlaubstag) und Mittwoch, 1. Januar 2014 Die Krönung der arbeitnehmerfreundlichen Feiertagsverteilung 2013 kommt zum Jahresabschluss. Mit gerade einmal sechs beantragten Urlaubstagen können Sie sich vom 21. Dezember 2013 bis zum 6. Januar 2014 mit insgesamt 17 Urlaubstagen beschenken, vorausgesetzt Heilig Abend und Silvester gelten in Ihrem Unternehmen nur als halber Arbeitstag.

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