Die Aufgaben von Reinigungskräften sind sehr vielseitig. Eine Reinigungskraft findet Beschäftigung im privaten Bereich oder im Gewerbe.
Im gebewerblichen Bereich sind Reinigungskräfte meist für Reinigungsfirmen aktiv und kümmern sich hauptsächlich um die Reinigung von öffentlichen Gebäuden, Firmen sowie große Bürogebäuden und Schulen. Zu den Aufgaben zählen beispielsweise das Staubsaugen, Fußboden Wischen, Fenster Putzen, den Müll Entsorgen und andere Reinigunstätigkeiten wie die Rasenpflege oder das Schneeräumen.
Im privaten Bereich wird der Beruf der Reinigungskräfte auch häufig als Putzfrau-/mann oder Haushaltshilfe bezeichnet. Die Aufgaben können sehr stark variieren und können individuell mit dem „Arbeitgeber“ vereinbart werden. Zu den üblichen Aufgaben zählen das Putzen der Fußböden und Fenster, das Staubsaugen und Reinigen der Teppiche und das Entstauben der Möbel sowie sonstige vereinbarten Tätigkeiten.
Für den Beruf der Reinigungskraft ist keine Ausbildung erforderlich. Eine Möglichkeit der Beschäftigungsform stellt die selbstständige Tätigkeit in Privathaushalten dar. Der Vorteil hierbei ist die flexible Arbeitszeit. Häufig wird der Beruf in Teilzeit oder als Nebenjob ausgeübt. Eine weitere Beschäftigungsform ist die Festanstellung in Reinigungsfirmen, die professionelle Reinigung im öffentlichen oder privaten Sektor anbieten.
Für die Ausübung des Berufs der Reinigungskraft ist keine schulische oder berufliche Ausbildung erforderlich.
Eine Möglichkeit sich in dem Berufsfeld weiterzuentwickeln, ist die Ausbildung zum Gebäudereiniger/in, ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. Die Tätigkeiten überschneiden sich mit denen einer Reinigungskraft und werden durch theoretische Kenntnisse ergänzt: Beispielsweise das Erlernen über die Zusammensetzung chemischer Reinigungsmittel, des Erstellens von Putzplänen und Gebäudeskizzen und des effizienten Reinigens.
Eine Reinigungskraft im privaten Bereich kann den Stundenlohn selbst bestimmen und mit dem Arbeitgeber vereinabren.
Als Angestellter einer Reinigungsfirma ist mein ein festgelegter Stundenlohn vorgegeben. Dieser kann sehr stark variieren. Ein üblicher Stundenlohn bewegt sich zwischen 9-15 Euro pro Stunde.
Quellen:
https://www.needyou-betreuerboerse.de/blog/was-macht-eine-reinigungskraft/
https://de.jobted.com/berufsbild/reinigungskraft
https://www.ausbildung.de/berufe/gebaeudereiniger/
https://www.glassdoor.de/Geh%C3%A4lter/reinigungskraft-gehalt-SRCH_KO0,15.htm